Der Arzt und das Recht
Vor einer Umstellung auf Humaninsulin müssen Patienten einwilligen
Mit der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in der vergangenen Woche wurden die Arzneimittelrichtlinien geändert. Nun sind auf Beschluß des Gemeinsamen Bundesausschusses kurzwirksame Insulinanaloga für Patienten mit Diabetes Typ 2 nicht mehr zu Lasten der GKV verordnungsfähig. Was bei der Umstellung von Patienten zu beachten ist und welche Ausnahmen es gibt, beschreibt die heutige Rechtskolumne.