Vergütungssystem
Gesellschaft für Gastroenterologie: Vorschlag bringt Bewegung in die Ambulantisierung
Die Deutsche Gesellschaft für Gastroenterologie begrüßt den Vorschlag zu einem sektorengleichen Vergütungssystem. Endlich könnten die Ressourcen beider Sektoren sinnvoll genutzt werden.
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Dadurch dass die Belange der Vertragsärzte und der Kliniken in dem Vorschlag berücksichtigt sind, könnten endlich die Ressourcen beider Sektoren sinnvoll genutzt werden.
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Berlin. Die Deutsche Gesellschaft für Gastroenterologie, Verdauungs- und Stoffwechselkrankheiten (DGVS) begrüßt die Vorschläge zu einem sektorengleichen Vergütungssystem, die das Hamburg Center for Health Economics, der BKK Dachverband e.V., das Deutsche Krankenhausinstitut sowie weitere Partner jetzt vorgelegt haben. „Damit kommt endlich Bewegung in den politischen Prozess hin zu einer Ambulantisierung, die sich an medizinischer Qualität mit aufwandsgerechten Erlösen orientiert“, so Prof. Heiner Wedemeyer, Pressesprecher der DGVS.
Aus Sicht der deutschen Gastroenterologie wird vor allem das geplante Baukastensystem begrüßt, das sektorengleiche Leistungsgruppen vorsieht, die über sektorengleiche Pauschalen vergütet werden, heißt es in einer Mitteilung der Gesellschaft. Diese werden auf Basis der Kosten gebildet, die dem Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus bekannt sind, abzüglich der ausschließlich stationär anfallenden Kosten.
Außerdem werden zwei Stufen der Vergütung für komplexe und weniger komplexe Fälle vorgeschlagen, was je Fall und Aufwand eine angemessene Finanzierung ermöglicht. Gut sei an dem Vorschlag auch, dass in der ambulanten Vergütung die Finanzierung der ärztlichen Weiterbildung berücksichtigt werde. Mit den sektorengleichen Pauschalen sollen alle mit der Leistungserbringung verbundenen Kosten vergütet werden, dazu gehören auch Pflege-, Vorhalte- und Investitionskosten, was die Gastroenterologie grundsätzlich begrüße.
„Würde der Vorschlag so umgesetzt, wäre das ein Kulturwandel in der Behandlungspraxis“, betont Dr. Ulrich Tappe, 1. Vorsitzender des Berufsverbandes Niedergelassener Gastroenterologen Deutschlands e.V. „Wo aus Sicht des Arztes medizinisch sinnvoll und vertretbar, würde künftig die ambulante Behandlung präferiert und durch eine leistungsorientierte Vergütung gefördert“, so Tappe.
Dadurch dass die Belange sowohl der Vertragsärztinnen und -ärzte als auch die der Kliniken in dem Vorschlag berücksichtigt sind, könnten endlich die Ressourcen beider Sektoren sinnvoll genutzt und miteinander verbunden werden. (eb)