Klinikum Bayreuth

Vorwürfe, Klage und Gegenklage

Im Falle einer gekündigten Neuropädiaterin des Klinikums Bayreuth könnte am Dienstag im Arbeitsgerichtsprozess eine Entscheidung fallen.

Veröffentlicht:
Bei dem juristischen Konflikt geht es um die Kritik an angeblichen Mängeln bei Diagnosen, Behandlung, Personalkapazität und Ausstattung.

Bei dem juristischen Konflikt geht es um die Kritik an angeblichen Mängeln bei Diagnosen, Behandlung, Personalkapazität und Ausstattung.

© [M] Gina Sanders / stock.adobe.com

BAYREUTH. Das Arbeitsgerichtsverfahren zweier gekündigter Klinikärzte in Bayreuth nimmt an Komplexität zu. Das Verfahren von Neuropädiaterin Dr. Silvia Vieker und des Klinikums Bayreuth hat vor Kurzem vor dem Arbeitsgericht einen neuen Zwischenstand erreicht, ein Urteil steht aber noch aus. Die Klinik hatte die Ärztin und ihren Ehemann, den Neurologen Dr. Jörg Schmitt, im Februar entlassen. Seit Sommer vergangenen Jahres hatte es wiederholt Konflikte um mutmaßliche Qualitätsdefizite in der Neurologie gegeben.

Es ging um die Kritik an angeblichen Mängeln bei Diagnosen, Behandlung, Personalkapazität und Ausstattung durch die beiden Ärzte. Als Kündigungsgründe nannte die Klinik üble Nachrede und Verleumdung. Das Arbeitsrechtsverfahren soll klären, ob die Kündigung rechtmäßig oder unrechtmäßig war. Ein Gütetermin war im April gescheitert.

Wie Wieland Henker, der Anwalt von Klinik-Geschäftsführer Joachim Haun, vor Gericht betonte, bleibt die Klinik bei ihrer Begründung. Die Kritik habe dem Ansehen des Hauses geschadet. Die Mediziner hätten behauptet, dass es Mängel an der Behandlung einer jungen Patientin gegeben habe, die letztlich in Zusammenhang mit ihrem Versterben gestanden hätten. Grundsätzlich hätten sie eine Gefährdung von Patienten kritisiert und das auch öffentlich gemacht. "Einen schlimmeren Vorwurf kann es für eine Gesundheitseinrichtung nicht geben", so Henker.

Die Klinikseite bezog sich erneut auf eine gutachterliche Einschätzung, die im Februar ergeben haben soll, die Versorgung sei in Ordnung. Eine Anwaltseinschätzung habe zudem Aussagen der Ärzte als strafrechtlich relevant eingestuft. Beide Dokumente seien aber noch immer so gut wie niemandem zugänglich gemacht worden. Das Gericht zieht in Erwägung, die Herausgabe nun anzuordnen. Ärzteanwalt Oliver Gerhards erhob inzwischen für die Ärzte seinerseits Klage gegen die Klinik, wegen falscher Verdächtigung.

Die Ärzte hätten keine Öffentlichkeit angestrebt. Uneins waren Kläger und Beklagte darüber, ob der Ende letzten Jahres informierte Stadtrat als Öffentlichkeit gelte, da die Stadt selbst Klinik-Gesellschafterin ist. Am Dienstag ist Folgetermin in der Sache. (cmb)

Jetzt abonnieren
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema
Kommentare
Dr. Jörg Schmitt 24.08.201807:17 Uhr

Ergebnis des Folgetermins vom Dienstag:

Wir haben Recht bekommen!

Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

S2k-Leitlinie

Husten – was tun, wenn er bleibt?

Lesetipps
Im Jahr 2023 wurden 10,8 Millionen Neuerkrankungen und 1,25 Millionen Todesfälle durch Tuberkulose registriert, mit stark heterogener globaler Verteilung.

© Dr_Microbe/stock.adobe.com

Vielversprechende Ergebnisse

Neue Strategie zur Tuberkulose-Früherkennung