Zwei-Klassen-Gesellschaft?

Vorwurf der unfairen Behandlung: Ärzte klagen gegen Jameda

„Wir behandeln alle Ärzte gleich“, wirbt das Ärztebewertungsportal Jameda auf seiner Webseite. Das sieht ein Ärztepaar anders und klagt. Doch der Bundesgerichtshof macht ihnen wenig Hoffnung auf Erfolg.

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Auf dem Bewertungsportal Jameda sind Ärzte mit ihren Leistungen gelistet. Das Geschäftsmodell sorgt seit Jahren für Ärger: Wer ein „Gold“- oder „Platin“-Paket bucht, wird ansprechender präsentiert als Ärzte, die nichts zahlen.

Auf dem Bewertungsportal Jameda sind Ärzte mit ihren Leistungen gelistet. Das Geschäftsmodell sorgt seit Jahren für Ärger: Wer ein „Gold“- oder „Platin“-Paket bucht, wird ansprechender präsentiert als Ärzte, die nichts zahlen.

© Uli Deck / dpa / picture alliance

Karlsruhe. Der Bundesgerichtshof steht vor einem weiteren Urteil zur Neutralität des Bewertungsportals Jameda und dem Recht gelisteter Ärzte auf Löschung ihrer Daten. Zwei Zahnärzte aus Nordrhein-Westfalen verlangen, dort nicht mehr geführt zu werden.

Aus ihrer Sicht herrscht bei Jameda eine Art Zwei-Klassen-Gesellschaft: Premiumkunden können über kostenpflichtige sogenannte „Gold“- oder „Platin“-Pakete ihr Profil mit Fotos aufpeppen oder auch auf eigene Fachartikel oder Webseiten verweisen. Dagegen haben sogenannte Basiskunden, die nichts zahlen, nur einen Schattenriss als Profilbild und auch sonst kaum eine Möglichkeit, ihr Profil ansprechender zu gestalten.

Das sei unfair, finden die beiden Mediziner. Sie wollen es nicht dulden, unter diesen Umständen in dem Bewertungsportal aufzutauchen. Der zuständige BGH-Senat machte den Klägern bei der Verhandlung am Dienstag allerdings nicht allzu viel Hoffnung. Es bestehe keine allgemeine Verpflichtung, zahlende und nicht zahlende Ärzte gleich zu behandeln. Vielmehr komme es auf den Einzelfall an.

Erfolg in den Vorinstanzen

In diesem Fall hatte das Ehepaar in den Vorinstanzen erfolgreich verlangt, aus dem Portal gelöscht zu werden. Zudem wollte es auch künftig dort nicht mehr verzeichnet werden. Die Mediziner monierten insgesamt 24 Merkmale der Premiumprofile, die ihnen als Basiskunden aus ihrer Sicht schaden.

Der Senat griff sich in der Verhandlung beispielhaft vier Punkte heraus und ließ durchblicken, der Sicht der Kläger nicht zu folgen und keine unangemessene Benachteiligung zu erkennen. Wann das Urteil verk[ndet wird, ist noch offen. (Az. VI ZR 488/19 und VI ZR 489/19)

Jameda hatte nach eigenen Angaben bereits vor der Verhandlung die kritisierten Punkte vorsichtshalber geändert. Seitdem ist das Ehepaar mit seinen Basisdaten wieder im Portal zu finden - gegen seinen Willen. Das Unternehmen halte es grundsätzlich für unethisch, zahlende Kunden zu bevorzugen, sagte Jameda-Geschäftsführer Florian Weiß.

Auch das Ranking der Ärzte, die von Patienten auf dem Portal bewertet werden können, sei vom Kundenstatus der verzeichneten Mediziner völlig unabhängig.

Ärzte müssen Eintrag in Portal hinnehmen

Grundsätzlich müssen es Ärzte wegen des öffentlichen Interesses, im Sinne der freien Arztwahl und auch wegen der Kommunikationsfreiheit hinnehmen, dass sie in solchen Portalen aufgeführt werden. Allerdings dürfen die Portale dafür den Boden der Neutralität nicht verlassen, hatte der BGH 2018 klargestellt und damals der Klage einer Hautärztin auf Löschung stattgegeben. Jameda musste daraufhin sein Geschäftsmodell mit den entsprechenden Werbeformaten für Premiumkunden umstellen.

Jameda listet eigenen Angaben zufolge praktisch alle Ärzte bundesweit. Die Daten dafür werden aus öffentlich zugänglichen Quellen wie Telefonbucheinträgen oder Praxiseröffnungen gewonnen. Rund 70.000 der aktuell gelisteten Mediziner hätten Premiumpakete gebucht, bezahlen also für spezielle Funktionen und Serviceleistungen. (dpa)

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