Finanzberatung
Was bringt das neue Gesetz?
Mehr Transparenz und bessere Beratung der Verbraucher soll das neue Gesetz zur Honoraranlageberatung schaffen, das heute in Kraft tritt. Doch weder Anleger noch Banken wissen, wie sie es künftig mit der Beratung halten sollen.
Veröffentlicht:BERLIN/FRANKFURT. Provisionen bei der Vermittlung von Geldanlageprodukten sind Verbraucherschützern schon lange ein Dorn im Auge. Berater verkauften Kunden nicht immer die für sie passenden Finanzprodukte, sondern solche, bei denen sie hohe Provisionen erhielten, kritisieren sie.
Die Bundesregierung will die Beratung gegen Honorar stärken. Was das Honoraranlageberatungsgesetz, das am 1. August in Kraft tritt, tatsächlich bringt, ist jedoch umstritten.
Mit dem neuen Gesetz gibt es künftig neben der Anlageberatung auf Provisionsbasis eine gesetzliche Regelung für Honoraranlageberater und Honorar-Finanzanlageberater. Sie dürfen keine Provisionen von Produktanbietern oder anderen behalten, deren Finanzprodukte sie vermitteln.
Banken und Sparkassen müssen die Beratungssysteme organisatorisch strikt trennen. Wer als Honorarberater tätig ist, wird in ein öffentliches Register eingetragen und darf nicht mehr auf Provisionsbasis arbeiten.
Gesetz greift nicht für alle Produkte
Das Gesetz gilt nicht für alle Finanzprodukte, sondern nur für Wertpapiere und Vermögensanlagen. Ausgenommen sind beispielsweise Kapitallebensversicherungen, Bausparpläne oder Spareinlagen.
Eine verbraucherfreundliche Rundumberatung sei so nicht möglich, kritisiert der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv). "Die Beratung muss aus einem Guss sein. Deshalb muss ein Honorarberater zu allen Finanzprodukten provisionsfrei beraten", fordert vzvb-Finanzexpertin Dorothea Mohn.
Wie die Berater entlohnt werden, ist nicht geregelt, da es keine Gebührenordnung gibt. Oft wird pro Stunde abgerechnet, der Branche zufolge sind es derzeit im Schnitt etwa 150 Euro.
Anlageberater müssen ab sofort ihre Provisionen offenlegen. Nach der Erfahrung von Verbraucherschützern steckt der Teufel aber im Detail. "Teile der Provision sind nach wie vor für die Kunden nicht transparent", kritisiert Mohn.
Sie fordert einen klaren Ausweis der Provisionen in Euro und Cent in einer separaten Rechnung. Der Bundesgerichtshof entschied kürzlich, dass Bankkunden einen Anspruch darauf haben, von Anlageberatern auf versteckte Provisionen zugunsten der Bank hingewiesen zu werden.
Kappen Banken teils die Beratung?
Die Kreditinstitute sehen unter anderem die strikte Trennung von Honorarberatung und Beratung auf Provisionsbasis kritisch. Dies werde in der Praxis kleinere und mittlere Kreditinstitute aufgrund mangelnder Ressourcen zu einer Entscheidung "entweder - oder" zwingen, sagt die Deutsche Kreditwirtschaft voraus.
"Wenn ich nur zwei Berater habe, ist das in der Praxis ein Problem, zum Beispiel bei Urlaub oder Krankheit", sagt Finanzmarktexperte Patrick Arora vom Bundesverband deutscher Banken (BdB).
"Das Verbraucherinteresse ist bisher relativ gering", konstatiert Arora. In der Vergangenheit sei die Honorarberatung vor allem bei Anlagen mit einem größeren Volumen nachgefragt worden. "Massentauglich ist das Modell derzeit nicht. Zumal Kunden für die Beratung zahlen müssen, auch wenn sie ihr Geld gar nicht anlegen."
Mohn hält dagegen: "Wenn Verbrauchern klar wäre, wie viel Provision sie für eine vermeintliche Beratung tatsächlich zahlen, würden sie feststellen, dass die Honorarberatung in den meisten Fällen günstiger ist. Damit würden viele Verbraucher sicher auf Honorarberatung umsteigen."
Die Banken ihrerseits prüften die Honoraranlageberatung, derzeit scheint das Interesse laut BdB aber nicht so groß zu sein. "Es bleibt abzuwarten, ob sich die Beratung gegen Honorar im deutschen Markt überhaupt etabliert", erklärt etwa der Bundesverband Deutscher Volksbanken und Raiffeisenbanken. (dpa)