Formfehler auf Rezepten

Was sagt Ihr Apotheker dazu?

Die Anfang Juli geänderten Regeln für Arzneiverordnungen bringen Apotheker auf die Palme. Wie kommen Sie mit den neuen Vorschriften klar? Gab es schon Ärger mit Offizinbetreibern vor Ort? Schreiben Sie uns!

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Alle Formalia erfüllt? Vor allem im Stempel müssen Neuerungen berücksichtigt werden.

Alle Formalia erfüllt? Vor allem im Stempel müssen Neuerungen berücksichtigt werden.

© RB-Pictures / fotolia.com

BERLIN. Seit Monatsbeginn gelten für Arzneimittelrezepte neue Formvorgaben: Nun müssen den Formularen auch Telefonnummer und Arzt-Vorname zu entnehmen sein. In den Apotheken sorgt die jüngste Änderung der Arzneimittelverschreibungsverordnung für erheblichen Missmut (wir berichteten ausführlich in der App am Donnerstag).

Viele Apotheker fürchten, wenn sie unvollständig ausgefüllte Rezepte bedienen, von der Krankenkasse retaxiert zu werden, sprich: weder Abgabehonorar noch den Einkauf erstattet zu bekommen.

Seit Tagen dominiert das Thema die Schlagzeilen der einschlägigen Apotheker-Medien. Ob die Problematik in den Offizinen tatsächlich gravierend ist, oder ob die Apotheker vor dem Hintergrund vergangener Retax-Erfahrungen jetzt zur Übertreibung neigen, lässt sich derzeit schwer abschätzen.

Vom Landesapothekerverband Niedersachsen etwa verlautet, dort häuften sich die Hinweise, wonach in den Apotheken Rezepte ohne Praxis-Telefonnummer oder Arzt-Vorname auflaufen.

Der Branchendienst "apotheke adhoc" berichtet, seit einigen Tagen müssten "Apotheker bei der Rezeptkontrolle viele unvollständige Rezepte aussortieren".

Auch Ärzte ärgern sich

Doch nicht nur die Offizinbetreiber ärgern sich über die neuen Formularanforderungen. Auch dem einen oder anderen Arzt sind sie ein Dorn im Auge.

So weiß "apotheke adhoc" von einem Praxisinhaber aus Kleve, der sich in einem Brief an Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe über den "bürokratischen Aktionismus" beschwert, den die Neuregelung darstelle.

"Seit Jahrzehnten sind unsere Arztstempel vollkommen in Ordnung und erfüllen ihren Zweck", wird der namentlich nicht genannte Allgemeinmediziner zitiert. Online lasse sich heute "innerhalb von Sekunden" die Praxis-Telefonnummer recherchieren. Ihm sei daher nicht nachvollziehbar, "warum diese Angabe auf einmal nötig wurde".

Retax-Entwarnung haben den Apothekern bislang nur die Ersatzkassen signalisiert. Sie wollen bis Ende September keine Honorarkürzungen vornehmen, nur weil etwa der Vorname des Arztes nach alter Sitte nur abgekürzt auf dem Praxisstempel erscheint.

Erheblicher Aufwand

Da der Aufwand, fehlerhafte Rezepte formell à jour zu bringen, für Apotheker erheblich ist - zum Beispiel Rückfragen beim Arzt oder sogar Patienten mit dem Rezept zum Arzt zurückzuschicken - haben viele Offizinbetreiber Informationen an Ärzte gegeben. Das soll die Fehlerquote drücken.

Hatten Sie wegen der Neuregelung schon Kontakt mit einem Apotheker? Belasten die neuen Vorgaben Ihr Verhältnis zu den Pharmazeuten vor Ort? Wie haben Sie das Problem mit dem Stempel gelöst? Schreiben Sie uns über Ihre Erfahrungen! Wir werden Ihre Anregungen und Beiträge in unsere Berichterstattung aufnehmen. (cw/ger)

Schreiben Sie per E-Mail an: wi@springer.com (Stichwort Kassenrezept)

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Kommentare
Dr. Erhard Eberl 10.07.201514:41 Uhr

Aus Angst vor Retaxierungen

hat auch bei uns die Apothekerin angerufen. Unser Rezeptstempeldruck war vorher schon in Ordnung, nur das Unterschreiben in Vertretung gefiel ihr nicht.
Das bleibt bei uns aber so wie bisher, habe ich ihr klar gemacht und im übrigen soll mal der Apthekerverein anständige Verträge bezüglich der Retaxierungswelle aushandeln und nicht alles willig unterschreiben was so von den Kassen auf den Tisch kommt.

Dr. Thomas Georg Schätzler 10.07.201514:13 Uhr

Mein Apotheker kann sich freuen...

denn ich bin in der Lage, meinen Vor- und Zunamen, meine Facharztbezeichnung, meine Anschrift, meine Telefonnummer, meine BSNR, meine LANR vollständig und fehlerfrei ausgeschrieben im Formularausdruck/Stempel unterzubringen.

Allerdings warte ich schon auf die nächste Novelle der Arzneimittel-Verschreibungsverordnung von "Mutti" und ihrem Bundesgesundheitsminister:
Wie wäre es mit Angabe der Steuernummer des Arztes, der möglichen Interessenkonflikte, der E-Mail-Adresse und einer verbindlichen Transparenz-Erklärung auf einer DIN A4-Seite, wo man unten rechts auch noch die Wirkungen/Nebenwirkungen der Multimedikation vermerken könnte?

Aber das habe ich alles nur geträumt - denn das Kassenrezept wird ja in der Apotheke einkassiert! Der Patient hat also gar nichts von diesen Zusatzinformationen.

Mf+kG, Dr. med. Thomas G. Schätzler, FAfAM Dortmund

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