Gehalt

Was sollten Diabetesberaterinnen verdienen?

Die Zusatzqualifikation von Diabetesberaterinnen wird aus Sicht des VDBD nur selten bei ihrer Bezahlung berücksichtigt. Jetzt hat er für Angestellte und Arbeitgeber Gehaltsempfehlungen veröffentlicht.

Margarethe UrbanekVon Margarethe Urbanek Veröffentlicht:
Die Zusatzqualifikation als Diabetesberaterin sollte sich am Ende auch in der Gehaltsabrechnung niederschlagen, findet der VDBD.

Die Zusatzqualifikation als Diabetesberaterin sollte sich am Ende auch in der Gehaltsabrechnung niederschlagen, findet der VDBD.

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Berlin. Rund ein Jahr nimmt die Weiterbildung als Diabetesberaterin in Anspruch. In der Vergütung findet die Zusatzqualifikation aber nur selten Berücksichtigung. Das kritisiert der Verband der Diabetes-Beratungs- und Schulungsberufe in Deutschland (VDBD).

Praxisinhaber oder Kliniken orientierten sich bei der Bezahlung ihrer angestellten Diabetesberaterinnen zwar an den jeweils geltenden Tarifverträgen, berücksichtigten dabei oft aber nur die Erst-Ausbildung, nicht die Zusatzqualifikation. Hinzu komme, dass es für Diabetesberaterinnen derzeit keinen einheitlichen und bundesweiten Gehaltsrahmen gibt.

VDBD: Bezug zu aktuellen Tarifverträgen

In einer aktuellen Mitteilung fordert der Verband nun, dass Diabetesberaterinnen „entsprechend ihrer Qualifikation adäquat bezahlt werden müssen“. Um Arbeitgebern, aber auch den Diabetesberaterinnen einen Leitfaden an die Hand zu geben, hat der VDBD außerdem ein Merkblatt zur Eingruppierung der Gehälter und zu Gehaltsverhandlungen veröffentlicht.

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Dabei verweist der Verband, abhängig vom jeweiligen Grundberuf, auf den aktuellen Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst, der für Diätassistentinnen zum Tragen kommt, auf den Gehaltstarifvertrag für Medizinische Fachangestellte und auf die sogenannte P-Tabelle, die für Fachkräfte aus der Pflege gilt.

Mehr Verantwortung, höhere Bezahlung

Das Einstiegsgehalt für eine Diabetesberaterin liegt demnach mindestens zwischen 2714 und 3053 Euro. Je nachdem, wie viel Berufserfahrung vorgewiesen werden kann, welche Aufgaben übernommen werden, ob eine Teamleitungsposition oder sogar eine Lehrtätigkeit ausgeübt wird, steigert sich das Gehalt. Auch eine Höhergruppierung ist möglich. Hauptaugenmerk liegt hierbei auf dem Aufgabenbereich und den Anforderungen der Tätigkeiten, nicht unbedingt auf dem Bildungsabschluss der Angestellten.

„Dieses Wirrwarr aus ‚Wenn-Dann‘-Möglichkeiten bei der Eingruppierung verunsichert viele Diabetesfachkräfte hinsichtlich ihrer Gehaltsmöglichkeiten. Mit unserem Merkblatt wollen wir sie ermutigen, aktiv angemessene Gehälter auszuhandeln, die ihrer hohen Qualifikation und der damit einhergehenden Verantwortung gerecht werden“, betont Dr. Gottlobe Fabisch, Geschäftsführerin des VDBD. Auch für Angestellte in nicht tarifgebundenen Einrichtungen soll das Merkblatt als Orientierungs- und Vergleichshilfe dienen.

Vorbereitung: Argumente sammeln

Um Gehaltsverhandlungen erfolgreich zu führen, rät der VDBD Diabetesberaterinnen, die eigenen Tätigkeiten über einen längeren Zeitraum zu dokumentieren. Außerdem sollten die Angestellten deutlich machen, mit welchen Tätigkeiten sie insbesondere die Ärzteschaft entlasten. Im ambulanten Bereich käme es außerdem darauf an, aktuelle Schulungszertifikate vorzuweisen, die häufig auch abrechnungs-relevant sind.

Das Merkblatt für Diabetesberater und Diabetesberaterinnen finden Sie hier.

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