Schleswig

Weiße Zähne können umsatzsteuerfrei sein

Veröffentlicht:

SCHLESWIG. Zähnebleichen unterliegt als Schönheits-Behandlung in der Regel der Umsatzsteuer. Das gilt aber nicht bei Vorbehandlungen, wie jetzt das Schleswig-Holsteinische Finanzgericht in Schleswig zugunsten einer zahnärztlichen Gemeinschaftspraxis entschied (Az.: 4 K 179/10).

So ist Bleaching umsatzsteuerfrei, "wenn es auf die Beseitigung der (optischen) Folge einer Krankheit oder Gesundheitsstörung und einer aufgrund dieser Krankheit oder Gesundheitsstörung medizinisch indizierten Heilungsmaßnahme gerichtet ist".

Denn dann sei das Bleichen der Zähne "Teil einer Gesamtbehandlung", deren Ziel "die Wiederherstellung des status quo ante des behandelten Körperteils ist" . (mwo)

Jetzt abonnieren
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Bundessozialgerichtsurteil könnte Aussetzung der Abschläge bedeuten

Notfallversorgung: G-BA muss auch Stufe der Nichtteilnahme definieren

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Eil-Meldungen: Erhalten Sie die wichtigsten Nachrichten direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen
Lesetipps
Stethoskop mit Doktorhut und Diplom

© yta / stock.adobe.com

Kolumne „Hörsaalgeflüster“

Die Approbationsordnung muss endlich reformiert werden!

Schutzmaßnahmen müssten immer wieder überprüft und angepasst werden, um unbefugte Zugriffe auf die Praxis-IT und damit auf die besonders sensiblen Patienten- und Abrechnungsdaten zu verhindern, so KBV-Vorstandsmitglied Dr. Sibylle Steiner.

© BRN-Pixel - stock.adobe.com

Cybersicherheit

IT-Sicherheitsrichtlinie gibt Arztpraxen ab Oktober neue Aufgaben