Schleswig
Weiße Zähne können umsatzsteuerfrei sein
SCHLESWIG. Zähnebleichen unterliegt als Schönheits-Behandlung in der Regel der Umsatzsteuer. Das gilt aber nicht bei Vorbehandlungen, wie jetzt das Schleswig-Holsteinische Finanzgericht in Schleswig zugunsten einer zahnärztlichen Gemeinschaftspraxis entschied (Az.: 4 K 179/10).
So ist Bleaching umsatzsteuerfrei, "wenn es auf die Beseitigung der (optischen) Folge einer Krankheit oder Gesundheitsstörung und einer aufgrund dieser Krankheit oder Gesundheitsstörung medizinisch indizierten Heilungsmaßnahme gerichtet ist".
Denn dann sei das Bleichen der Zähne "Teil einer Gesamtbehandlung", deren Ziel "die Wiederherstellung des status quo ante des behandelten Körperteils ist" . (mwo)