Anhörung im Gesundheitsausschuss
Weiter Vorbehalte gegen neue Digitalagentur im Gesundheitswesen
Das Gesundheits-Digital-Agentur-Gesetz erntet im Vorfeld der Anhörung vielfältige Kritik: Die KBV stößt sich an den weiter möglichen Sanktionen gegen Ärzte, die Krankenkassen haben grundsätzliche ordnungspolitische Zweifel.
Veröffentlicht:Berlin. Krankenkassen und die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) sehen im Gesundheits-Digital-Agentur-Gesetz (GDAG) Licht und Schatten, zu dem am Montagnachmittag im Gesundheitsausschuss des Bundestages Fachleute angehört werden.
Zur Erinnerung: Mit dem geplanten Gesetz will das Bundesgesundheitsministerium die gematik in eine neue Digitalagentur mit umfangreichen Kompetenzen umwandeln. Das Ministerium soll zudem per Rechtsverordnung die Möglichkeit erhalten, eigenverantwortlich die Aufgaben dieser Agentur zu erweitern. Sie soll nach dem Willen des BMG künftig Aufsichtsorgan und Marktteilnehmer zugleich sein. Ihr sollen zudem mehr Durchgriffsrechte bei Herstellern von Praxisverwaltungssystemen eingeräumt werden.
Aufpasser und Marktteilnehmer – das lässt Konflikte erwarten
So moniert der GKV-Spitzenverband im Vorfeld der Anhörung „erhebliche finanz- und ordnungspolitische Probleme“. Dass die Digitalagentur eine Marktteilnehmerin mit eigenen Produkten sein soll, die gleichzeitig weiterhin die Produkte ihrer Mitbewerber aus der Industrie zulassen soll, sei eine „konfliktträchtige Konstellation“, meint Dr. Doris Pfeiffer, Vorstandsvorsitzende des GKV-Spitzenverbandes: „Es besteht die große Gefahr, dass der notwendige Wettbewerb um die beste Lösung dadurch beeinträchtigt wird.“
Die zunehmenden Aufgaben der Digitalagentur müssten zu 93 Prozent von den Beitragszahlern der GKV aufgebracht werden. Dennoch hätten die Kassen auch künftig – der Bund hält weiterhin 51 Prozent der Gesellschafteranteile – keinen Einfluss auf den wirtschaftlichen Einsatz der Beitragsgelder. Die Digitalisierung des Gesundheitswesens sei eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe und müsste aus Steuermitteln finanziert werden, fordert Pfeiffer.
Sanktionsdrohungen streichen „ohne Wenn und Aber“
Aus Sicht der KBV ist es zunächst positiv, dass der Gesetzentwurf die Benutzerfreundlichkeit für Ärzte und Psychotherapeuten in den Fokus stellt. Das greife zentrale Forderungen der KBV auf, heißt es in der Stellungnahme. Wenn auf eine bessere Praxistauglichkeit im Versorgungsalltag gesetzt wird, sei es folgerichtig, Sanktionen gegen Ärzte und Psychotherapeuten zu streichen. Der Gesetzentwurf atme daher „noch immer den Geist offenkundigen Misstrauens gegen die niedergelassenen Kolleginnen und Kollegen“, erklärte der KBV-Vorstand am Montag. Die Sanktionsdrohungen müssten daher „ohne Wenn und Aber“ gestrichen werden, heißt es.
Durch den Gesetzentwurf sollen GKV-Spitzenverband und KBV beauftragt werden, Vorgaben für Portale zur digitalen Terminvermittlung zu beschließen. HIer macht die ausdrücklich ein Angebot: „Wir verfügen über ein einzigartiges Know-how bei der Entwicklung und Umsetzung von Terminplattformen, das wir gerne einsetzen werden und auch entwickeln können.“ Problematisch sei allerdings, dass die KBV und die KVen keine Handhabe hätten, den Datenschutz der Anbieter von Plattformen zu überwachen. „Die KBV und die KVen sind keine Bundesdatenschutzbehörde“, stellt die KBV klar.
Keine Zugriffe der Kassen auf Terminbuchungssysteme der Praxen
Dass im Entwurf eine vergütungsorientierte Terminvergabe vollständig ausgeschlossen wird, hält die KBV für weder praktisch umsetzbar noch sinnvoll: „So ist nach der ständigen Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) gerade Sinn und Zweck des vertragsärztlichen Vergütungssystems, eine Versorgungssteuerung zu bewirken“, heißt es zur Begründung.
Vorstöße der Kassen, ihnen direkte Zugriffsrechte auf digitale Terminbuchungssysteme der Praxen zu gewähren, sind von Ärzteverbänden in der Vergangenheit empört zurückgewiesen worden. Der Bundesvorsitzende des Virchowbundes, Dr. Dirk Heinrich, hatte gewarnt, dann könnten Kassen künftig mitbestimmen, „wer wann wo welche Termine erhält“.
Nach dem Scheitern der Ampel-Koalition ist gegenwärtig nicht absehbar, ob das parlamentarische Beratungsverfahren zum GDAG noch abgeschlossen werden kann. (fst)