Wettbewerbszentrale wartet noch ab mit Berufung gegen PKV-Anzeigen-Urteil
Die privaten Krankenversicherer sehen in dem vor einem Landgericht erstrittenen Fortgang ihrer Werbekampagne mit gesundheitspolitischen Spitzen einen Erfolg. Die Wettbewerbszentrale will eventuell in Revision gehen.
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Die Wettbewerbszentrale wurde auf Betreiben der vdek aktiv, denn der Verband ist mit dem Kölner Urteil nicht zufrieden.
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KÖLN (akr). Der Verband der privaten Krankenversicherungen (PKV) hat das Urteil des Landgerichts Köln zur Rechtmäßigkeit seiner Imagekampagne begrüßt. Die Richter haben eine einstweilige Verfügung kassiert, mit der die Wettbewerbszentrale die weitere Veröffentlichung der Slogans "Lieber versichert als verwaltet" und "Ein schuldenfreies Gesundheitswesen? Haben wir" untersagen ließ (wir berichteten).
"Unsere Textanzeigen beleuchten mit nachweisbar richtigen Tatsachen wichtige Aspekte der gesundheitspolitischen Debatte", hob PKV-Verbandsdirektor Dr. Volker Leienbach im Gespräch mit der "Ärzte Zeitung" hervor. Es sei gut für die Meinungsfreiheit, "dass eine argumentative Anzeigenserie zur Gesundheitspolitik nicht auf dem Umweg über das Wettbewerbsrecht verboten werden kann".
Nach Auffassung der Richter ist die Zuspitzung in den Anzeigen statthaft. Auch die Aussage "schuldenfreies Gesundheitswesen" und den nachfolgenden Hinweis auf den Steuerzuschuss für die gesetzlichen Krankenkassen in Höhe von 15 Milliarden Euro beanstandeten sie nicht.
Die Vertreter der Wettbewerbszentrale hatten vorgetragen, der staatliche Zuschuss für die Krankenkassen sei "geradezu naturbedingt". Das hatten die PKV-Juristen mit Hinweis auf das vergleichsweise neue Phänomen der Steuerzuschüsse zurückgewiesen.
Die Wettbewerbszentrale will die schriftliche Urteilsbegründung abwarten und dann entscheiden, ob sie in Berufung geht. Sie war auf Betreiben des Verbands der Ersatzkassen (vdek) aktiv geworden. Die Kassen fühlten sich durch die Werbesprüche verunglimpft und einem unfairen Vergleich ausgesetzt.
Sie kritisieren, dass die privaten Krankenversicherer sich selbst als "gesund" und die gesetzliche Konkurrenz als verschuldet und damit krank darstellen. Das sei angesichts der hohen Prämien- und Ausgabensteigerung in der PKV nicht angemessen, argumentierte der vdek.
Der Verband ist mit dem Urteil der Kölner Richter naturgemäß nicht zufrieden. "Wir bedauern den Ausgang, unsere Auffassung hat sich nicht geändert", sagt Sprecherin Michaela Gottfried.