Ratgeber für Ärzte
Zehn Schlüsselfragen zu IGeL
Worauf sollten Ärzte achten, die Individuelle Gesundheitsleistungen anbieten? Die Antworten darauf liefert der neue IGeL-Ratgeber von KBV und BÄK. Er enthält auch eine Checkliste mit zehn Schlüsselfragen.
Veröffentlicht:NEU-ISENBURG. Die Zeichen für IGeL in der Praxis könnten derzeit nicht schlechter stehen: Neun von zehn Bürgern in Deutschland gehen laut Gesundheitsmonitor 2011 der Bertelsmann Stiftung und der Barmer GEK davon aus, dass Ärzte ihnen Selbstzahlerleistungen anbieten, die keinen Nutzen bringen.
Die vom Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDS) und dem GKV-Spitzenverband vergangenes Jahr ins Leben gerufene Online-Plattform IGeL-Monitor spricht vielen Selbstzahlerangeboten, darunter dem Glaukomscreening, einen wissenschaftlichen Nutzen ab.
Neuer Ratgeber war nötig
Der Druck im IGeL-Kessel stieg deswegen gewaltig - für die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und die Bundesärztekammer (BÄK) höchste Zeit, gegenzusteuern.
Herausgekommen ist eine Neuauflage des gemeinsamen Ratgebers von KBV und BÄK in Zusammenarbeit mit dem Deutschen Netzwerk Evidenzbasierte Medizin (DNEbM) zu IGeL für Patienten und Ärzte.
Dass der Ratgeber notwendig war, davon zeigte sich auch KBV-Chef Dr. Andreas Köhler vor Kurzem in Berlin überzeugt: "Wie die Selbstzahlerleistungen angeboten werden, sehe ich kritisch." Er warnte die niedergelassenen Ärzte vor aggressivem Marketing in der Praxis.
Die Broschüre gibt Ärzten erstmals eine Checkliste samt ausführlicher Erläuterung an die Hand, mit der sie im Praxisalltag prüfen können, ob sie ihren Patienten IGeL sauber anbieten. Das Pendant für Patienten gab es schon in der ersten Auflage.
Integration in Patientenkartei möglich
Die Checkliste kann bequem unter www.igel-check.de aus der elektronischen Version des Ratgebers gedruckt und in die individuelle Patientenkartei integriert werden.
Zehn Fragen sollen Ärzte für sich beantworten, wenn sie Patienten Selbstzahlerleistungen anbieten wollen:
1. "Habe ich dem Patienten erklärt, warum die IGeL notwendig oder empfehlenswert für ein spezielles gesundheitliches Problem ist?"
Hier weisen die Autoren unter anderem darauf hin, dass Ärzte auch bei Selbstzahlerleistungen unbedingt die Grenze ihres jeweiligen Fachgebietes beachten sollten. Zudem werden Ärzte ermahnt, Patienten in Wahrung der ärztlichen Verantwortung ausführlich über die angebotene Leistung aufzuklären. Dazu müssten sie aber auch über die Evidenzlage informiert sein. Auch wird daran erinnert, dass zwar Medizinische Fachangestellte (MFA) Patienten auf IGeL-Angebote in der Praxis ansprechen dürfen, die Aufklärung des Patienten aber ausschließlich dem behandelnden Arzt obliegt.
2. "Habe ich den Patienten informiert, ob es für den Nutzen der IGeL wissenschaftliche Belege gibt und wie verlässlich diese sind?"
An dieser Stelle werden Ärzte aufgerufen, darzulegen, wie gut Nutzen und Wirksamkeit der Anwendung in wissenschaftlichen Untersuchungen nachgewiesen wurden, und ob es Hinweise auf Schäden gibt. Ärzte sollten Patienten auch vermitteln, für wie seriös sie die Studienergebnisse halten, so der Ratgeber.
3. "Habe ich den Patienten verständlich zum Nutzen und zu möglichen Risiken oder Nebenwirkungen der IGeL beraten?"
Ärzte sollten Patienten darlegen können, welche Konsequenzen eine IGeL für die Lebensqualität haben kann, fordern die Autoren. Außerdem sollen sie Patienten genügend Zeit für Nachfragen einräumen, mahnen sie.
4. "Habe ich sachlich und ohne anpreisende Werbung informiert?"
Hier wird darauf hingewiesen, dass Ärzte IGeL nicht mit Nachdruck verkaufen dürfen. Dies wäre nämlich berufswidrig.
5. "Gibt es eine schriftliche Vereinbarung zwischen meinem Patienten und mir zur geplanten IGeL und deren voraussichtlichen Kosten?"
An dieser Stelle werden die notwendigen Inhalte eines Behandlungsvertrages erläutert, dessen Muster sich am Ende der Broschüre befindet.
6. "Habe ich meinem Patienten eine Entscheidungshilfe zu IGeL zur Verfügung gestellt und auf weiterführende Hinweise aufmerksam gemacht?"
Hier werden Ärzte ermahnt, IGeL-Infos auszugeben, die bestimmten Qualitätskriterien entsprechen.
7. "Habe ich meinem Patienten das Gefühl vermittelt, sich frei für oder gegen eine vorgeschlagene IGeL entscheiden zu können?"
Diese Frage ist mit dem Hinweis auf das Verbot verknüpft, Kassenbehandlungen von der vorherigen Inanspruchnahme einer Selbstzahlerleistung durch den Patienten abhängig zu machen.
8. "Hat mein Patient für seine Entscheidung eine angemessene Bedenkzeit?"
Patienten sollten den Kostenvoranschlag in Ruhe lesen können, fordern die Autoren der Broschüre. Konkrete Zeitvorgaben, wie etwa die von Verbraucherschützern präferierte 24-Stunden-Frist zwischen Angebot und Nachfrage, geben sie aber nicht.
9. "Habe ich den Patienten darüber informiert, dass er eine ärztliche Zweitmeinung einholen kann?
10. "Nach der Behandlung: Habe ich eine nachvollziehbare Rechnung gestellt?"
Schritt hin zu mehr Transparenz
Wird die Checkliste im Praxisalltag gelebt, so wäre dies ein großer Schritt hin zu mehr Transparenz.
Genau die hat jüngst etwa auch Verbraucherschutzministerin Ilse Aigner angesichts einer Untersuchung des Instituts für Gesundheits- und Sozialforschung (IGES) in Kooperation mit dem Institut für Medizinrecht der Universität Köln gefordert.
Die Studie kam zu dem Ergebnis, dass Patienten teilweise ziemlich nebulös über den Nutzen von IGeL in der Praxis aufgeklärt würden.
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