Strukturprüfungen

Zur Corona-Pandemie nun noch mehr Bürokratie für die Kliniken?

Bis Ende Juni sollen die Krankenhäuser eine Vielzahl von Dokumenten an den Medizinischen Dienst schicken. Viele, vor allem große Kliniken, werden das wohl nicht schaffen. Ihnen drohen erhebliche Konsequenzen.

Christiane BadenbergVon Christiane Badenberg Veröffentlicht:
Einem Wust an bürokratischem Aufwand sehen sich die Krankenhäuser in einer sehr kurzen Zeitspanne ausgesetzt.

Einem Wust an bürokratischem Aufwand sehen sich die Krankenhäuser in einer sehr kurzen Zeitspanne ausgesetzt.

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Berlin. Gerade freuen sich viele Krankenhäuser, dass die Belastungen durch die Coronapandemie langsam zurückgehen, schon sehen sie neues Ungemach auf sich zukommen. Dieses Mal in Form der vor wenigen Tagen vom Bundesgesundheitsministerium genehmigten Strukturprüfungsrichtlinie.

„Unsere Beschäftigten hätten nach der monatelangen Pandemielage ein Durchatmen verdient. Stattdessen beschert uns das Bundesgesundheitsministerium nun massenhaft zusätzliche Arbeit, mit der die Kliniken bis Ende Juni Aktenordner voller Nachweise an den Medizinischen Dienst schicken müssen“, klagt der Vorstandsvorsitzende der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) Dr. Gerald Gaß.

Wird die Frist gerissen, dürfen die Leistungen nicht mehr erbracht werden

Hintergrund der Klage ist die am 28. Mai in Kraft getretene Strukturprüfungsverordnung. Diese zwinge die Kliniken dazu, bis zum 30. Juni eine Vielzahl von Dokumenten für die Strukturprüfungen zur Abrechnung komplexer Behandlungsleistungen dem Medizinischen Dienst vorzulegen, heißt es in einer gemeinsamen Pressemitteilung der DKG und des Verbandes der Universitätsklinika (VUD).

Aufgrund der kurzen Frist und der gleichzeitig extremen bürokratischen Anforderungen würden zahlreiche Kliniken nicht rechtzeitig die Prüfungen beantragen können. Fielen allerdings Prüfungen der Operationen- und Prozedurenschlüssel (OPS-Kodes) aus, könne dies für Krankenhäuser und schwerkranke Patienten erhebliche Folgen haben, da Kliniken verwehrt werde, die betroffenen Leistungen weiter zu erbringen.

„Die Strukturprüfungen sollten die Krankenhäuser von Einzelprüfungen entlasten. Die Kurzfristigkeit und schiere Masse der mit der Richtlinie angeforderten Unterlagen stellen die Kliniken nun aber vor fast unüberwindbare Probleme“, sagt Gaß. DKG und VUD appellieren deshalb an den Gesundheitsminister, wenigstens die Abgabefrist zu verlängern und die bürokratischen Anforderungen auf ein sinnvolles Maß zu reduzieren.

Die Krankenhäuser und ihre Beschäftigten haben mit dem Abklingen einer nie da gewesenen Belastung gerade die Aussicht, ein wenig zur Normalität zurückzukehren. Auch viele in der Pandemie ausgefallenen Patientenbehandlungen müssten nachgeholt werden. Sie nun in dieser Phase vor eine neue Höchstbelastung zu stellen, sei nicht akzeptabel, so Gaß.

Nur jede fünfte große Klinik sieht sich gerüstet

Eine Repräsentativbefragung des Deutschen Krankenhaus Instituts (DKI), an der sich 279 Kliniken ab 50 Betten beteiligt haben, untermauert die Bedenken von DKG und VUD. Demnach werden weniger als die Hälfte der Kliniken in der Lage sein, fristgerecht die für die OPS-Strukturprüfungen vorgesehenen Unterlagen bereitzustellen. Dazu zählen unter anderem Nachweise und Unterlagen zur personellen und baulichen-technischen Infrastruktur der insgesamt etwa 50 OPS-Kodes.

Besonders betroffen sind große Krankenhäuser wie Universitätskliniken, die 21 und mehr der zu prüfenden Kodes abrechnen. Nur jede fünfte große Klinik wird die Unterlagen fristgemäß vorlegen können, geht aus der Umfrage hervor.

Bitte um Fristverlängerung

„OPS-Strukturkodes spielen wirtschaftlich für Universitätsklinika mit ihrem besonderen Versorgungsangebot in der Maximalversorgung eine wichtige Rolle. Mit ihnen geht ein Erlösvolumen von jährlich fast 350 Millionen Euro für die Universitätsklinika einher“, sagt VUD-Generalsekretär Jens Bussmann.

Die kurzfristige Umsetzung der Strukturprüfungsrichtlinie berge große Risiken und sei den Mitarbeitern derzeit nicht zumutbar. „Wir brauchen daher dringend in einem ersten Schritt eine Anpassung der bisherigen Fristen“, fordert Bussmann.

Bei kleineren Krankenhäusern sieht die Lage etwas besser aus. Etwa 40 Prozent der Kliniken, die sechs bis 20 OPS-Kodes abrechnen, geben an, die Unterlagen fristgerecht vorlegen zu können. Zwei Drittel der Häuser, die lediglich eins bis fünf unterschiedliche Kodes abrechnen, schaffen das nach eigenen Angaben auch.

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