Ärztliche Finanzen

apoBank streicht Negativzinsen

Aus für die Strafgebühren bei Bankguthaben: Nach der EZB-Leitzinsanhebung streicht die Apotheker- und Ärztebank ihre Negativzinsen.

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Kein Strafgebühren mehr für Bankguthaben: apoBank.

Kein Strafgebühren mehr für Bankguthaben: apoBank.

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Düsseldorf. Nach der Leitzinsanhebung der Europäischen Zentralbank (EZB) streicht die Deutsche Apotheker- und Ärztebank (apoBank) ihre Negativzinsen. Ab Mittwoch, dem 27. Juli 2022 würden keine Verwahrentgelte für Guthaben mehr berechnet, teilte die Bank am Freitagmorgen in Düsseldorf mit. Seit September 2019 beträgt die Verzinsung für Guthaben -0,5 Prozent. Im Juni teilte die Bank noch mit, die Negativzinsen ab Mitte Juli auf -0,25 Prozent senken zu wollen.

Der Schritt folgt auf die EZB-Entscheidung. Die EZB hatte am Donnerstag in Frankfurt am Main entscheiden, angesichts der Rekordinflation erstmals seit elf Jahren die Zinsen im Euroraum auf 0,5 Prozent anzuheben. Zuletzt lagen sie bei 0 Prozent. Auch den Negativzins von zuletzt minus 0,50 Prozent für geparkte Gelder von Geschäftsbanken, die sogenannte Einlagefazilität, streicht die EZB.

Die apoBank zitiert ihren Vorstandsvorsitzenden Matthias Schellenberg in einer Mitteilung: „Wir begrüßen den Zinsschritt der Europäischen Zentralbank. Gerade in Zeiten, die durch die steigende Inflation und die Unsicherheiten infolge des Ukraine-Kriegs geprägt sind, ist das ein wichtiges Signal zur Geldwertstabilität. Für uns ist es selbstverständlich, diese Entlastung auch an unsere Kundinnen und Kunden weiterzugeben.“ Die apoBank hatte im April 2022 Verwahrentgelte bei ihren Privatkunden eingeführt. (nös)

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