Bertelsmann-Studie

ePA: Patienten wollen digitale Arztnotizen lesen

Was schreibt mein Arzt über meine Erkrankung? Zwei Drittel der Deutschen würden einer Umfrage zufolge die Gesprächsnotiz ihrer Ärzte in der elektronischen Patientenakte lesen. Das hat auch Vorteile.

Veröffentlicht:
Was sagt das Gesetz? Das Patientenrechtegesetz definiert den Anspruch der Patienten auf Einsicht in die Arztnotizen.

Das Patientenrechtegesetz definiert den Anspruch der Patienten auf Einsicht in die Arztnotizen. Eine einfache Umsetzung über die Patientenakte wird derzeit aber noch nicht angegangen.

© Andreas Haertle / stock.adobe.com

Gütersloh. Die elektronische Patientenakte (ePA), die am 1. Januar 2021 an den Start geht, wird noch keine ärztlichen Gesprächsnotizen enthalten. Eine aktuelle, repräsentative Umfrage der Bertelsmann Stiftung hat jedoch ergeben, dass zwei von drei Befragten (66 Prozent) die Arztnotizen lesen würden, wenn sie digital darauf zugreifen könnten. „Die digitale Transformation bietet jetzt die Chance, aus einem verbrieften Patientenrecht gelebte Wirklichkeit werden zu lassen“, sagt Brigitte Mohn, Mitglied des Vorstandes der Bertelsmann Stiftung.

Die ePA soll Ärzten, anderen Leistungserbringern und Patienten einen zentralen Speicherort für ihre medizinischen Dokumente bieten. Wer derzeit die Notizen seines Arztes beispielsweise zur Anamnese oder zu Behandlungsoptionen nachlesen möchte, muss aber weiterhin Kopien der Dokumentation beim behandelnden Arzt anfordern und die Akteneinsicht erfragen.

PDSG macht bei Notizen keine Vorschriften

Da gemäß Patientendatenschutzgesetz (PDSG) Ärzte ihre Notizen nicht in die ePA überführen müssen, seien dafür bisher keine technischen Voraussetzungen geschaffen worden, heißt es in der Mitteilung der Bertelsmann Stiftung zu ihrer Studie.

Demnach ist es Ärzten, die ihre Einträge ihren Patienten freiwillig zur Verfügung stellen möchten, nur mit Aufwand möglich, diese in die elektronische Patientenakte zu überführen. Laut Studie der Bertelsmann Stiftung kennen 87 Prozent der Deutschen ihr Recht auf Akteneinsicht, 41 Prozent haben es sogar schon einmal wahrgenommen.

In Ländern wie USA, Schweden oder Norwegen ist das Freischalten der Gesprächsnotizen heute bereits gängige Praxis. In den USA haben Ärzte innerhalb von zehn Jahren für über 50 Millionen Patienten den Online-Zugriff auf ihre Gesprächsnotizen freigeschaltet.

Adhärenz verbessert sich

Die als Open Notes bezeichnete Idee, dass Ärzte ihre Notizen freiwillig mit den Patienten teilen, bringt laut Stiftung dabei mehrere Vorteile mit sich: Ärzte fühlten sich animiert, ihre Einträge verständlicher zu schreiben, Patienten könnten die Arztbesuche dadurch genauer nachvollziehen und ihre Erkrankung besser verstehen.

In der Folge hielten sie sich eher an die medikamentöse Therapie und brächten sich aktiver in die Behandlung ein. So werde auch der Wandel hin zu einer vertrauensvolleren, offeneren Arzt-Patienten-Beziehung unterstützt. US-amerikanische Studien haben gezeigt, dass gerade die Offenlegung der ärztlichen Gesprächsnotizen die Patienten stärker aktiviert, ihre Zufriedenheit erhöht und den Kulturwandel hin zu mehr Offenheit und Vertrauen fördert. 74 Prozent aller US-Ärzte bewerteten die offenen Notizen positiv. (kaha)

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Kommentare
Dr. Thomas Georg Schätzler 19.11.202012:45 Uhr

Dazu von mir auf Twitter

"In den USA haben Ärzte innerhalb von 10 Jahren für über 50 Millionen Patienten den Online-Zugriff auf ihre Gesprächsnotizen freigeschaltet", nur 5 Mio Patienten/Jahr. Bei 330 Mio US-Einwohnern dauert's gut 60 Jahre bis 2080. Keine"heute bereits gängige Praxis"!

Ausdrücklich möchte ich die Redaktion der Ärzte Zeitung in Schutz nehmen. Sie trägt keine Schuld an der wie so oft fake-news-artigen, irreführend tendenziösen Anti-Ärzte-Berichterstattung der BERTELSMANN STIFTUNG.

An anderen Stellen habe ich mehrfach darauf hingewiesen, dass wir Ärztinnen und Ärzte, ob als GKV-Vertragsarzt oder Privatarzt im Gegensatz zu Krankenkassen, Behörden Verbänden usw. sämtliche EDV-Vorleistungen in unseren Praxen erbracht und bezahlt haben.

Dazu gehören Implementierung von Wartung, Systempflege, Qualitätssicherung, Dokumentation von Anamnese, Untersuchung, Diagnose, Differenzialdiagnostik, Beratung und Begleitung, Therapie und Palliation: Ordnungsgemäße Abrechnung, elektronischer Datenaustausch und EDV-Kommunikation inklusive.

Mf+kG, Ihr Dr. med. Thomas G. Schätzler, FAfAM Dortmund

Dr. Thomas Georg Schätzler 19.11.202011:59 Uhr

Bedaure, dass ich da nicht folgen kann:

Sie schreiben...

"In Ländern wie USA, Schweden oder Norwegen ist das Freischalten der Gesprächsnotizen heute bereits gängige Praxis. In den USA haben Ärzte innerhalb von zehn Jahren für über 50 Millionen Patienten den Online-Zugriff auf ihre Gesprächsnotizen freigeschaltet."

"Innerhalb von zehn Jahren für über 50 Millionen Patienten" sind nach Adam Riese nur 5 Millionen Patienten pro Jahr.

Die USA haben aber 330 Millionen Einwohner. Das bedeutet, in gut 60 Jahren, also im Jahr 2080 wäre man damit durch.

Was ist daran "heute bereits gängige Praxis"?

Mf+kG, Ihr Dr. med. Thomas G. Schätzler, FAfAM Dortmund

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