Arbeitsmedizin
Bei hoher Strahlenbelastung Pflicht zur Krebsvorsorge?
Eine mögliche Pflichtvorsorge bei erhöhter UV-Exposition stand am Freitag auf der Agenda des Bundesrates. Am Ende konnten sich die Empfehlung nicht durchsetzen.
Veröffentlicht:BERLIN. Der Bundesrat hatte am Freitag über eine Empfehlung beraten, wonach Arbeitgeber verpflichtet werden sollten, für Mitarbeiter mit höherer UV-Exposition künftig entsprechende Vorsorgeuntersuchungen obligatorisch zu veranlassen.
Diese Ergänzung sollte nach Empfehlung des federführenden Ausschusses für Arbeit, Integration und Sozialpolitik in die Änderung der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Versorgung (ArbMedVV) aufgenommen werden.
In der Bundesratssitzung fand die Empfehlung jedoch keine Mehrheit. Die Änderung der AbrMedVV wurde unverändert angenommen. Damit bleibt es bei einem arbeitsmedizinischen Vorsorgeangebot, dass Arbeitgeber ihren Mitarbeitern machen sollen.
Konkret heißt es, dies solle für „Tätigkeiten im Freien mit besonders intensiver Belastung durch natürliche UV-Strahlung von regelmäßig drei Stunden oder mehr je Tag“ gelten. Zudem seien Maßnahmen des Arbeitsschutzes zu treffen, durch die „die Belastung durch natürliche UV-Strahlung möglichst gering gehalten wird.“
Ein Grund für die Empfehlung zu einer Vorsorgepflicht: Die seit 2015 zu den Berufskrankheiten zählenden Plattenepithelkarzinome stellten die zweithäufigste Berufskrankheit dar und verursachten entsprechend hohe Behandlungskosten.
Allerdings: Das Arztpersonal für entsprechende Untersuchungen ist ohnehin knapp. Laut ArbMedVV dürfen diese Vorsorgeuntersuchung nur Ärzte mit der Gebietsbezeichnung „Arbeitsmedizin“ oder der Zusatzbezeichnung „Betriebsmedizin“ durchführen und bescheinigen.
Laut Ärztestatistik der Bundesärztekammer waren 2018 in Deutschland 3519 Arbeitsmediziner berufstätig. Nur 30 Prozent waren jünger als 50 Jahre. 7450 berufstätige Ärzte hatten außerdem die Zusatzbezeichnung Betriebsmedizin. (dab)
Wir haben diesen Beitrag nach der Debatte aktualisiert am 28.6.2019 um 16 Uhr