Monitor Patientenberatung

Ablehnung der Kasse – Widerspruch zwecklos?

2018 gab es bei der Unabhängigen Patientenberatung zwar insgesamt weniger Beratungen, häufig gaben die Krankenkassen aber dazu einen Anlass. Die Patientenbeauftragte der Bundesregierung, Professor Claudia Schmidtke (CDU), hat bei der Vorstellung des „Monitors Patientenberatung“ auch neue Wettbewerbsparameter für die GKV ins Spiel gebracht.

Anno FrickeVon Anno Fricke Veröffentlicht:
Beratungsbedarf: Nach wie vor vermitteln Kassen bei ihren Kunden offenbar den Eindruck, Widerspruch gegen einen Ablehnungsbescheid sei zwecklos.

Beratungsbedarf: Nach wie vor vermitteln Kassen bei ihren Kunden offenbar den Eindruck, Widerspruch gegen einen Ablehnungsbescheid sei zwecklos.

© David Ausserhofer / UPD

BERLIN. Das Vorgehen der Krankenkassen bei der Beantragung und Ablehnung von Anträgen ist für Patienten nach wie vor offenbar ein Ärgernis. Zumindest machen sie einen Großteil der Beratungen bei der Unabhängigen Patientenberatung aus.

„Möglicherweise müssen wir transparent machen, wie hoch die Ablehnungsquote der einzelnen Kassen bei Patientenanfragen zum Beispiel bei Hilfsmitteln ist“, so Professor Claudia Schmidtke (CDU).

Es gebe dabei große Unterschiede bei den Kassen, sagte die Patientenbeauftragte der Bundesregierung bei der Vorstellung des Monitors Patientenberatung 2018 in Berlin.

Die Menschen erlebten das Gesundheitswesen nicht als patientenorientiert, ergänzte der Geschäftsführer der Unabhängigen Patientenberatung Deutschland Thorben Krumwiede. In den Arztpraxen habe man keine Zeit für Fragesteller, die Anschreiben der Kassen seien unverständlich formuliert.

In der Praxis dürften die Akteure aber nicht von allzu verbreiteter Gesundheitskompetenz ausgehen. „Die Realität sieht anders aus“, sagte Krumwiede.

Nach wie vor verbreitet seien die Praktiken bei den Kassen, bei ihren Kunden den Eindruck zu vermitteln, Widerspruch gegen einen Ablehnungsbescheid der Kasse einzulegen, sei zwecklos. Häufig benutzt werde die Formulierung, eine Verordnung sei „medizinisch nicht notwendig“.

Anstatt die Versicherten im Einzelfall detailliert aufzuklären, würden vorformulierte Schreiben verschickt, in denen man seinen Widerspruch per Ankreuzen zurücknehmen kann.

Ähnliche Beanstandungen wie bereits im Vorjahr

Genau dieses Vorgehen hatte das Bundesversicherungsamt bereits im Vorjahr angeprangert und für nicht zulässig erklärt. „Es hat sich nicht viel geändert“, sagte Krumwiede dazu.

In einer ersten Reaktion ging der Vorstand des BKK-Dachverbands Franz Knieps auf diesen Punkt ein. Nicht alle Krankenkassen zeichneten sich durch Leistungsbereitschaft und Servicequalität aus.

„Wenn wir den vielfach kritisierten Preiswettbewerb der Kassen überwinden wollen, müssen wir dazu kommen handfeste Leistungsindikatoren zu entwickeln, die das Handeln der Kasse beschreiben“, meldete sich Knieps am Montag zu Wort. Dazu gehöre auch ein nachvollziehbares Beschwerdemanagement.

Insgesamt weniger Beratungen bei der UPD

Die Zahl der Beratungen bei der Unabhängigen Patientenberatung Deutschland (UPD) ist 2018 im Vergleich zum Vorjahr deutlich zurückgegangen. Hatten sich 2017 noch knapp 155.000 Ratsuchende an die UPD gewandt, waren es 2018 nurmehr 129.600 (- 17 Prozent) gewesen.

„Gesetzliche Änderungen schlagen durch“, begründete UPD-Geschäftsführer Thorben Krumwiede die Tendenz. So habe 2018 die Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs nicht mehr die Rolle gespielt wie ein Jahr zuvor. Zudem drückten auch die Anforderungen der neuen Datenschutzgrundverordnung auf die Bilanz.

Die vor gut drei Jahren bei der Übernahme der UPD gGMbH durch Sanvartis (inzwischen Careforce Sanvartis Holding ) angekündigte Zahl von 225 000 Beratungen im Jahr ist somit noch weiter Ferne.

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