Gemeinsamer Bundesausschuss
Bundesrat weist Spahn in die Schranken
Die Länderkammer will Ministerium keinen Zugriff auf GBA-Befugnisse via Implantate-Register geben. Außerdem dürfen E-Roller nicht auf Bürgersteigen fahren und Konversionstherapien werden verboten.
Veröffentlicht:BERLIN. Entgegen ärztlicher Warnung hat der Bundesrat am Freitag der Einführung sogenannter E-Scooter zugestimmt. Allerdings in anderer Form als von Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) gewünscht. Wollte dieser Elektro-Roller, die langsamer als zwölf Kilometer pro Stunde sind, auch im Schritttempo auf Bürgersteigen fahren lassen, sollen sie nun ebenfalls ausschließlich auf Radwegen fahren dürfen, wie es zunächst nur für schnellere Gefährte bis 20 km/h vorgesehen war.
Außerdem verfügten die Länder, dass die Gefährte generell erst für Jugendliche ab 14 Jahren erlaubt werden und nicht bei langsameren Modellen schon ab 12 Jahren wie zunächst vorgesehen.
„E-Tretroller bergen ein deutlich erhöhtes Verletzungsrisiko. Im Stadtverkehr sind E-Scooter hochgefährlich– auch weil sich andere Verkehrsteilnehmer nur extrem schwer darauf einstellen können“, hatte Christopher Spering, Leiter der Sektion Prävention der Deutschen Gesellschaft für Orthopädie und Unfallchirurgie (DGU), zuvor in der „Neuen Osnabrücker Zeitung“ gewarnt. Mit dem Roller sei man so schnell wie mit dem Fahrrad , jedoch völlig ungeschützt, zumal es keine Helmpflicht geben werde.
Kein Änderungsbedarf bei Implantate-Register
- Am geplanten Implantate-Register sieht der Bundesrat an sich zunächst keinen Änderungsbedarf. Allerdings lehnen die Länder den von Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) auf diesem Wege geplanten Zugriff auf Entscheidungen und Befugnisse des Gemeinsamen Bundesausschusses ab. In ihrer Stellungnahme spricht sich die Länderkammer dagegen aus, dass das Bundesgesundheitsministerium per Verordnung Verfahrensgrundsätze des GBA bei der Bewertung von Untersuchungs- und Behandlungsmethoden in der ärztlichen Versorgung regeln will. Dies gefährde die unabhängige und allein auf den Erkenntnissen evidenzbasierter Medizin beruhende Bewertung medizinischer Behandlungsmethoden.
Auch die Ausweitung der aufsichtsrechtlichen Kompetenzen des Ministeriums über GBA-Entscheidungen bei der Bewertung neuer Behandlungsmethoden lehnen die Länder ab. Dies überschreite klar die Grenze von Rechtsaufsicht zur Fachaufsicht.
- Auf Antrag mehrerer Länder beschloss der Bundesrat ein Verbot von Konversionstherapien, mit denen Homosexuelle zur Heterosexualität umerzogen werden sollen. Homosexualität sei keine Krankheit und deshalb auch nicht behandlungsbedürftig. Vielmehr könnten schwerwiegende psychische Erkrankungen Folge solcher Therapien sein.
- Zunächst in die Ausschüsse verwiesen wurde ein Antrag aus Brandenburg, Berlin und Hamburg, der bessere Patienteninformationen einfordert. Vor allem ein Patientenbrief nach jeder stationären oder auch ambulanten Behandlung mit verständlichen Informationen zu Diagnose, Behandlung und Einnahme von Medikamenten ist das Ziel.
- Den gleichen Weg nahm eine Initiative Nordrhein-Westfalens, den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung organisatorisch von den Krankenkassen zu trennen und ihn zu einer eigenständigen Körperschaft zu machen.