Gemeinsamer Bundesausschuss

Bundesrat weist Spahn in die Schranken

Die Länderkammer will Ministerium keinen Zugriff auf GBA-Befugnisse via Implantate-Register geben. Außerdem dürfen E-Roller nicht auf Bürgersteigen fahren und Konversionstherapien werden verboten.

Christoph BarkewitzVon Christoph Barkewitz Veröffentlicht:
Abgeordnete stimmen im Bundesrat über eingebrachte Anträge zu Gesetzesänderungen oder Gesetzesentwürfe ab.

Abgeordnete stimmen im Bundesrat über eingebrachte Anträge zu Gesetzesänderungen oder Gesetzesentwürfe ab.

© Wolfgang Kumm/dpa

BERLIN. Entgegen ärztlicher Warnung hat der Bundesrat am Freitag der Einführung sogenannter E-Scooter zugestimmt. Allerdings in anderer Form als von Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) gewünscht. Wollte dieser Elektro-Roller, die langsamer als zwölf Kilometer pro Stunde sind, auch im Schritttempo auf Bürgersteigen fahren lassen, sollen sie nun ebenfalls ausschließlich auf Radwegen fahren dürfen, wie es zunächst nur für schnellere Gefährte bis 20 km/h vorgesehen war.

Außerdem verfügten die Länder, dass die Gefährte generell erst für Jugendliche ab 14 Jahren erlaubt werden und nicht bei langsameren Modellen schon ab 12 Jahren wie zunächst vorgesehen.

„E-Tretroller bergen ein deutlich erhöhtes Verletzungsrisiko. Im Stadtverkehr sind E-Scooter hochgefährlich– auch weil sich andere Verkehrsteilnehmer nur extrem schwer darauf einstellen können“, hatte Christopher Spering, Leiter der Sektion Prävention der Deutschen Gesellschaft für Orthopädie und Unfallchirurgie (DGU), zuvor in der „Neuen Osnabrücker Zeitung“ gewarnt. Mit dem Roller sei man so schnell wie mit dem Fahrrad , jedoch völlig ungeschützt, zumal es keine Helmpflicht geben werde.

Kein Änderungsbedarf bei Implantate-Register

Auch die Ausweitung der aufsichtsrechtlichen Kompetenzen des Ministeriums über GBA-Entscheidungen bei der Bewertung neuer Behandlungsmethoden lehnen die Länder ab. Dies überschreite klar die Grenze von Rechtsaufsicht zur Fachaufsicht.

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