Steuern, GKV, Rente, Pflege

Was sich 2019 alles ändert

Rentner, Beitragszahler, Kita-Eltern – 2019 ändert sich für viele Bürger eine ganze Menge. Millionen werden finanziell entlastet. Was es bringt – und was es kostet.

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Für das kommende Jahr hat die Bundesregierung viele Änderungen auf den Weg gebracht mit einigen Entlastungen – allerdings nicht für alle.

Für das kommende Jahr hat die Bundesregierung viele Änderungen auf den Weg gebracht mit einigen Entlastungen – allerdings nicht für alle.

© Phils Photography / stock.adobe.com

BERLIN. Verbesserungen bei der Rente, Entlastungen bei den Krankenkassenbeiträgen: Die Bundesregierung hat für das kommende Jahr viele Änderungen auf den Weg gebracht. Was sich für die Menschen in Deutschland ab Januar ändert – und wo es mehr netto vom brutto gibt.

» Steuerzahler: Sie sollen stärker entlastet werden, vor allem Familien. Das Entlastungspaket hat ein Volumen von 9,8 Milliarden Euro. Der steuerliche Kinderfreibetrag wird angepasst - er soll von 7428 auf 7620 Euro erhöht werden. Zudem soll der Grundfreibetrag der Steuerzahler von 9000 auf 9168 Euro steigen, auch der Höchstbetrag für den Abzug von Unterhaltsleistungen soll leicht steigen.

Zudem gibt es eine Rückzahlung der „kalten Progression“, die Einkommenszuwächse wegen inflationsbedingt steigender Preise zum Teil „auffrisst“. Insgesamt soll sie um 2,2 Milliarden abgebaut werden. Das Kindergeld wird ab Juli um zehn Euro erhöht. Eine Familie mit einem Bruttojahresgehalt von 60.000 Euro soll 2019 um mindestens 9,36 Prozent entlastet werden, das bedeutet für sie 251 Euro mehr im Jahr.

» Beitragszahler I: Zum Jahreswechsel werden der Pflegebeitrag um 0,5 Punkte erhöht und der Arbeitslosenbeitrag um 0,5 Punkte gesenkt. Der Arbeitslosenbeitrag sinkt von 3 auf 2,5 Prozent des Bruttoeinkommens. Der Beitragssatz zur Pflegeversicherung steigt zum 1. Januar 2019 um 0,5 Punkte auf 3,05 Prozent des Bruttoeinkommens. Beitragszahler ohne Kinder müssen künftig 3,3 Prozent zahlen.

» Beitragszahler II: Gutverdienender müssen höhere Sozialabgaben zahlen. Die Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung, bis zu der Beiträge fällig sind, steigt zum neuen Jahr von 4425 auf 4537,5 Euro im Monat.

In der Renten- und Arbeitslosenversicherung steigt diese Gehaltsschwelle von 6500 auf 6700 Euro im Westen und von 5800 auf 6150 Euro im Osten. Für die meisten Beitragszahler verändert sich durch die Anhebung der Bemessungsgrenzen nichts. Gutverdiener zahlen dann hingegen mehr ein.

» Krankenversicherte: Die 56 Millionen Mitglieder der gesetzlichen Krankenkassen werden entlastet - die Arbeitgeber müssen wieder die Hälfte des gesamten Beitrags zahlen. Ab 1. Januar 2019 finanzieren sie auch die von den Mitgliedern bisher allein zu zahlenden Zusatzbeiträge zu gleichen Teilen mit. Arbeitnehmer und Rentner sparen dadurch 6,9 Milliarden Euro jährlich.

» Pflegebedürftige: Für den Kampf gegen die Personalnot in der Pflege kommt ein Paket für 13.000 zusätzliche Stellen in der Altenpflege. In Kliniken sollen die Krankenkassen jede aufgestockte Stelle komplett bezahlen. Taxifahrten zum Arzt sollen für Pflegebedürftige ab Pflegegrad 3 und Menschen mit Behinderungen künftig einfacher werden. Angehörige, die zur Kur gehen wollen, sollen ein pflegebedürftiges Familienmitglied parallel in derselben Reha-Einrichtung betreuen lassen können.

» Arbeitnehmer I: Im Januar wird zeitlich befristete Teilzeit eingeführt. Die vereinbarte Arbeitszeit kann künftig für ein bis fünf Jahre verringert werden. Dann müssen die Arbeitgeber die Rückkehr in Vollzeit ermöglichen. Die befristete Teilzeit mit anschließender Brücke in Vollzeit gilt in Unternehmen mit mindestens 45 Beschäftigten, wenn der Mitarbeiter mindestens ein halbes Jahr in dem Betrieb ist. Arbeitgeber mit 46 bis 200 Beschäftigten müssen nur einem von 15 Arbeitnehmern den Anspruch auf Brückenteilzeit gewähren.

» Arbeitnehmer II: Beschäftigte sollen durch bessere Förderung von Weiterbildungen durch die Arbeitsagentur für den digitalen Wandel gewappnet werden. Unabhängig von Ausbildung, Alter und Betriebsgröße soll Weiterbildung ermöglicht und damit verbreitert werden. Auch für Aufstocker, die ihren geringen Lohn mit Hartz IV aufbessern, soll es eine solche Weiterbildungsförderung geben.

» Arbeitslose: Arbeitslose können leichter Arbeitslosengeld I beziehen: Künftig müssen sie binnen 30 Monaten mindestens zwölf Monate Beiträge gezahlt haben – bisher sind es zwölf Monate binnen 24 Monaten.

» Geringverdiener: Der gesetzliche Mindestlohn steigt zum 1. Januar von derzeit 8,84 Euro brutto auf 9,19 Euro je tatsächlich geleisteter Arbeitsstunde und ab dem 1. Januar 2020 auf 9,35 Euro.

» Bezieher von Grundsicherung: Alleinstehende mit Hartz IV bekommen im neuen Jahr acht Euro mehr pro Monat. Der Regelsatz steigt dann auf 424 Euro. Wer mit einem anderen bedürftigen Erwachsenen wie dem Ehepartner in einer Wohnung lebt, für den steigt der Satz um 8 auf 382 Euro. Für Jugendliche von 14 bis 17 Jahren gibt es eine Erhöhung um 6 auf 322 Euro. Bis zur Vollendendung des sechsten Lebensjahres werden künftig 245 Euro gezahlt, 5 Euro mehr als bislang. Für Kinder von 6 bis 13 Jahren steigt die Leistung um 6 auf 302 Euro monatlich.

» Kita-Eltern und -Kinder: Deutschlands Kitas sollen besser und für Geringverdiener kostenlos werden. Ab 2019 sollen die Länder dafür Mittel über das „Gute-Kita-Gesetz“ erhalten können. Bis 2022 sollen dafür 5,5 Milliarden Euro vom Bund an die Länder fließen. Im neuen Jahr sollen es zunächst 500 Millionen Euro sein. Mit dem Geld können zum Beispiel längere Öffnungszeiten oder zusätzliche Erzieher für Kindergärten und Kindertagesstätten finanziert werden.

» Rentner: Die Mütterrente wird deutlich ausgeweitet. Erziehungszeiten für vor 1992 geborene Kinder werden stärker angerechnet. Die betreffenden Renten werden so pro Kind um 16,02 Euro brutto im Westen und um 15,35 Euro im Osten erhöht. Die erweiterte Mütterrente dürfte bei im Januar beginnenden Neurenten bereits zu Buche schlagen. Die Bestandsrenten werden erst am März erhöht, der Zuschlag soll dann nachgezahlt werden.

Das Absicherungsniveau der gesetzlichen Rente wird zudem bis 2025 konstant gehalten. Das Verhältnis der Renten zu den Löhnen wird bei mindestens 48 Prozent festgeschrieben. Der Rentenbeitragssatz soll bis dahin zudem die 20-Prozent-Marke nicht überschreiten. Heute beträgt er 18,6 Prozent. Mehr Geld bekommen Erwerbsminderungsrentner.

» Verbraucher: Ab 1. Januar sind Supermärkte verpflichtet, am Regal gut sichtbar zu kennzeichnen, wo Einweg- und wo Mehrwegflaschen stehen. Das soll den Kunden helfen, sich bewusster zu entscheiden. Außerdem wird die Pfandpflicht ausgeweitet auf Einweg-Verpackungen mit Frucht- und Gemüse-Nektaren mit Kohlensäure – etwa Apfelschorlen aus Nektar – und Mischgetränke mit Molkeanteil von mehr als 50 Prozent - für sie werden künftig 25 Cent Pfand fällig.

» Geschlecht: Neben „männlich“ und „weiblich“ ist im Geburtenregister ab kommenden Januar auch die Option „divers“ für intersexuelle Menschen möglich. (dpa)

Lesen Sie dazu auch: Krankenkassen im Beitragscheck: So hoch ist der neue Beitragssatz Ihrer Kasse

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