Reaktionen

Sterbehilfe-Urteil stößt bei Ärzteverbänden auf Bedenken

Das jüngste Urteil des BGH zur Sterbehilfe schlägt hohe Wellen. Die Reaktionen darauf fallen unterschiedlich aus. So warnt der MB-Vorsitzende Rudolf Henke vor einer schleichenden Legalisierung des ärztlich begleiteten Suizids.

Thomas HommelVon Thomas Hommel und Anno FrickeAnno Fricke Veröffentlicht:
Johann Friedrich Spittler (l) und Christoph Turowski, Ärzte aus Hamburg und Berlin, unterhalten sich vor Gericht: Der Bundesgerichtshof hat in Leipzig über die Revision gegen die Freisprüche der beiden Ärzte verhandelt.

Johann Friedrich Spittler (l) und Christoph Turowski, Ärzte aus Hamburg und Berlin, unterhalten sich vor Gericht: Der Bundesgerichtshof hat in Leipzig über die Revision gegen die Freisprüche der beiden Ärzte verhandelt.

© Hendrik Schmidt/dpa-Zentralbild/ZB (Archivbild)

BERLIN. Vertreter der Ärzteschaft haben mit Skepsis und Bedauern auf das Sterbehilfe-Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH) reagiert. Das Gericht hatte Mittwoch zwei Mediziner freigesprochen, die kranke Patienten beim Sterben begleitet hatten.

Es sei fatal, wenn das Urteil in der Bevölkerung Erwartungen wecke, die auf einen „regelhaften Anspruch auf ärztliche Assistenz beim Suizid gerichtet sind“, sagte Bundesärztekammerpräsident Dr. Klaus Reinhardt. Daher sei und bleibe es richtig, wenn Handlungen zur geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung strafbar blieben. Derzeit läuft beim Bundesverfassungsgericht ein Verfahren, das sich mit Angeboten von Sterbehilfevereinen beschäftigt.

Reinhardt betonte, dass die Beteiligung an Selbsttötungen nicht zu den ärztlichen Aufgaben zähle. Es sei vielmehr Aufgabe von Ärzten, Leben zu erhalten, Leiden zu lindern und Sterbenden Beistand zu leisten.

"Wegschauen ist keine Hilfe"

Der Präsident der Ärztekammer Westfalen-Lippe, Dr. Theodor Windhorst, nannte das Urteil bedauerlich. „Selbsttötung ist keine Therapie, Wegschauen ist keine Hilfe.“

Kritisch äußerte sich auch der Vorsitzende des Marburger Bundes, Rudolf Henke. „Der Widerspruch zu berufsrechtlichen Pflichten der Ärzte ist evident“. Wenn Mediziner in ihren Grundsätzen von Sterbebegleitung sprächen, meinten sie Beistand und Fürsorge.

Die Berufsordnung lasse zudem keinen Zweifel zu: „Ärzte dürfen keine Hilfe zur Selbsttötung leisten.“ Selbst Ärzten sei es nahezu unmöglich einzuschätzen, ob der Sterbewunsch eines Patienten endgültig sei, betonte Henke.

Auch Stiftung Patientenschutz dagegen

Der Vorstand der Stiftung Patientenschutz, Eugen Brysch, sagte, mit seinem Urteil habe der BGH „das Tor zur organisierten Sterbehilfe geöffnet“. Er blicke mit Sorge auf das Bundesverfassungsgericht. „Hier könnte das Verbot der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung weiter aufgeweicht werden.“

FDP-Gesundheitspolitikerin Katrin Helling-Plahr sprach dagegen von einem „wichtigen Referenzurteil“. Der BGH rücke den bekundeten Willen der Betroffenen ins Zentrum. „Selbstbestimmung ist ein zentrales Gut.“ Das rechtliche und moralische Dilemma, vor dem Ärzte angesichts des Sterbewunsches eines Patienten stünden, sei untragbar. „Jetzt ist klar, dass der individuelle Patientenwunsch Vorrang genießt.“

Die Deutsche Bischofskonferenz ließ mitteilen, man wolle den Richterspruch nicht kommentieren, ohne die gesamte Urteilsbegründung zu kennen.

Höchstrichtlicher Freispruch

  • Der Bundesgerichtshof hatte am Mittwoch zwei Ärzte aus Berlin und Hamburg freigesprochen.
  • Die Ärzte hatten drei Patientinnen beim Sterben begleitet. Die Verstorbenen hatten sich mit Tabletten selbst getötet.
  • Weil die Ärzte nicht versucht hatten, die Frauen zu retten, waren sie wegen Hilfe zur Selbsttötung angeklagt.
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Kommentare
Dr. Peter Christoph Zindel 06.07.201907:54 Uhr

Sterbebegleitung gleich Leidensverlängerung?

Folgt man den medizinischen Funktionären ist Sterbebegleitung immer nur eine Leidensverlängerung. Es kann doch nicht sein, dass Selbstbestimmung, Verzweiflung und unendliche Leidenswege unserer Patienten uns kalt lassen und mit Formalinjurien abgetan werden!
Nein, auch Hilfe oder zumindest Zulassung einer begründeten u. fachlich überprüften Selbsttötung muss ärztliche Aufgabe ganz im Sinne des Hippokratischen Eides sein.

Gerhard Leinz 05.07.201907:38 Uhr

Suizid?

Da werden Äpfeln mit Birnen benannt. Ein Suizid unterliegt nicht dem freien erwachsenen Willen, geschieht aus einer passageren Situation heraus. Für mich ist es unärztlich, wenn NICHT HEILBARES Leiden verlängert wird und Menschen damit Opfer einer ärztlichen/menschlichen "Mission" (Kampf gegen den Tod, um jeden Preis??) werden und die Lebensverlängerungsindustrie (Beispiele: 24 Stunden Beatmung/pflege, Langezeitpflege im apallischen Syndrom) aktuelle Ressourcen (Pflegekräfte !!, Ärzte, Geld) verbraucht. Wer will so leben? Das hilft nur eine glasklare Patientenverfügung.

Dr. Karlheinz Bayer 04.07.201917:33 Uhr

was sind die Motive von Reinhardt, Windhorst oder Henke?


Es wäre zu simpel, den Kollegen Johann Friedrich Spittler und Christoph Turowski zu gratulieren und zu danken.
Tue ich hiermit trotzdem!
Gleichzeitig muß man sich als Niedergelassener Arzt die Frage stellen, ob die Herren Reinhardt, Windhorst und Henke Mitglieder der Katholischen Glaubenskongregation sind, oder ob Sie uns Ärzte an der Basis vertreten.
Henke mag Recht haben, daß der Widerspruch zum Berufsrecht evident sei.
Dann muß man aber das Berufsrecht dem BGH-Urteil anpassen.
Es ist ein historischer Zufall, daß am selben Tag Kristina Hänel freigesprochen wurde. Und zwar rückwirkend, weil der Werbeverbotsparagraph im März zumindest liberalisiert wurde.
Ich denke nicht, daß jetzt eine wahre Tötungswelle einsetzen wird.
Allerdings werden jetzt etliche Kolleginnen und Kollegen aufatmen und zum Ausdruck bringen, daß das Berufsrecht der wahre Knebel ist, und nicht das Strafrecht.
Es ist kein Urteil gefällt worden, daß die Sterbebegleitung grundsätzlich veräöndert. Vielmehr hat der BGH nur deutlich ausgedrückt, wie die FRechtslage zu sehen ist.
Und so sollte sie bitte auch von den genannten Gallionsfiguren gesehen werden.

Dr.Karlheinz Bayer, Bad Peterstal

Dr. Eberhard Thiele 04.07.201916:26 Uhr

Rudolf Henke und die Sterbehilfeentscheidung des BGH

Herr Henke scheint nicht den Sinn der höchstrichterlichen Entscheidung zur Kenntnis nehmen zu wollen: Während die Richter das Selbstbestimmungsrecht des Patienten unterstützen, interpretiert der Vorsitzende des MB dieses Recht (den Wunsch des Patienten nach Beendigung des Lebens) als Ausdruck einer pathologischen Haltung, die dann wiederum zu behandeln sei. - Wann beginnt denn endlich der Vertreter vieler ärztlicher Kollegen seine Patienten ernst zu nehmen?
Dr. med. Eberhard Thiele

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