E-Health
Für E-Rezepte muss überall Platz sein
E-Rezepte müssten in die Klaviatur sämtlicher E-Gesundheitsanwendungen eingebunden werden, fordern Experten. Sonst drohe, dass Patienten von der digitalen Entwicklung abgehängt würden.
Veröffentlicht:Bochum. Elektronische Rezepte (e-Rezept) sollten künftig nicht nur auf der elektronischen Gesundheitsakte gespeichert werden können, sondern auch auf anderen Anwendungen wie elektronischen Fallakten und elektronischen Patientenakten. Außerdem muss die Übermittlung über Standards wie KOM-LE möglich sein. Dafür macht sich das Fachforum Telematik im Zentrum für Telematik und Telemedizin (ZTG) stark.
Die Mitglieder des Fachforums, die aus verschiedenen Bereichen des Gesundheitswesens kommen, haben ein Positionspapier zum eRezept veröffentlicht. Dort formulieren sie neun Anforderungen, die ihrer Einschätzung nach unter Gesundheitspunkten des Datenschutzes und der Interoperabilität erfüllt werden müssen.
Akzeptanz des Arztes wichtig
Die Grundannahme: Das eRezept wird sich nur dann etablieren, wenn zum einen Patienten und Angehörigen die Möglichkeit erhalten, es in breitem Umfang zu nutzen, und zum anderen Ärzte und andere Leistungserbringer zur professionellen Nutzung und Übermittlung digitaler Rezepte motiviert sind.
„Eine wesentliche Voraussetzung dafür ist die Bereitstellung alternativer Übermittlungskanäle“ heißt es in dem Papier. „Frühere Erfahrungen haben außerdem gezeigt, dass ein elektronisches Rezept nur bei einer tiefen Integration in die Primärsysteme der Leistungserbringer auf die notwendige Akzeptanz stößt.“
Es muss weiterhin die Möglichkeit bestehen, Papierrezepte einzulösen. Patienten müssen barrierefrei zu jeder Zeit und an jedem Ort Rezepte in der Apotheke ihrer Wahl einlösen können. Die Experten setzen sich für die Arbeit mit EU-weit einheitlichen Standards ein sowie die Interoperabilität des eRezepts mit weiteren von den Patienten genutzten Diensten wie den eMedikationsplan und die elektronische Patientenakte.
PKV in Entwicklung einbeziehen
Um angesichts des Umgangs mit sensiblen Gesundheitsdaten den Datenschutz zu gewährleisten, hält das ZTG-Fachforum die Arbeit mit den Komponenten der Telematikinfrastruktur für zwingend. Neben der qualifizierten elektronischen Signatur und dem elektronischen Heilberufsausweis sollten deshalb weitere Alternativen für eine aufwandsarme und rechtssichere Ausstellung der Rezepte entwickelt werden. Möglich seien etwa eine Komfortsignatur mittels Fingerabdruck-Scan, ein RFID-Chip oder alternative Signaturen.
Das Fachforum spricht sich dafür aus, die für das eRezept entwickelten Lösungen auch für das BtM-Rezept zu nutzen. Wichtig ist den Experten auch, dass die private Krankenversicherung (PKV) in die Entwicklungen einbezogen ist. Es dürfe nicht sein, dass Privatversicherte von der Nutzung des eRezepts ausgeschlossen werden, weil die gesetzlichen Regelungen nicht für die PKV gelten, betonen sie.
Nach Meinung der ZTG-Experten sollte das eRezept durch zusätzliche Inhalte erweitert werden. So könnten die Medikationsdaten mit anderen Patientendaten verknüpft werden. „Dies bietet umfangreiche Verbesserungspotenziale für die Patientensicherheit, da sich die Datenbasis als solche und ihre Verfügbarkeit signifikant erweitern.“