Innovationsfonds

Bisher 296 Anfragen

Der Gemeinsame Bundesausschuss hat allein für die erste Tranche von Themen bisher 296 Interessensbekundungen für Projekte des Innovationsfonds entgegengenommen. Die Qual der Wahl hat nun bald der Innovationsausschuss.

Helmut LaschetVon Helmut Laschet Veröffentlicht:
Keine Chance für Exoten-Modelle: GBA-Chef Hecken mahnt zu Realitätssinn bei Bewerbung um Mittel aus dem Innovationsfonds.

Keine Chance für Exoten-Modelle: GBA-Chef Hecken mahnt zu Realitätssinn bei Bewerbung um Mittel aus dem Innovationsfonds.

© Pillick

Innovations-Ausschuss

Legt Förderbekanntmachungen, die Schwerpunkte und Kriterien zur Vergabe der Mittel aus dem Innovationsfonds fest. Zudem entscheidet er über die eingegangenen Anträge auf Förderung.

Setzt sich zusammen aus zehn Mitgliedern (Zahl in Klammern): GKV-Spitzenverband (3), KBV (1), KZBV (1), Deutsche Krankenhausgesellschaft (1), Bundesgesundheitsministerium (2), Bundesforschungsministerium (1) und GBA-Chef Hecken als Ausschussvorsitzender. Entscheidungen müssen mit einer Mehrheit von mindestens sieben Stimmen getroffen werden.

BERLIN. "Der Innovationsfonds mit seinem Volumen von 300 Millionen Euro jährlich hat Begehrlichkeiten geweckt. Das hat die Zahl meiner Freunde drastisch erhöht", sagte der Vorsitzende des GBA-Innovationsausschusses, Josef Hecken am Mittwochnachmittag beim Hauptstadtkongress.

Dass die Bundesministerien für Gesundheit und Forschung bei der Vergabe mitentscheiden, sieht Hecken als Vorteil - nämlich dann, wenn Evaluationen gesetzgeberischen Handlungsbedarf offenlegen.

Beim Hauptstadtkongress skizzierte Hecken die wesentlichen Projekte, über die nun in den ersten Schritten entschieden wird.

Facharztversorgung in Heimen

Einziges greifbares Ergebnis einer Investition von einer Milliarde Euro in die elektronische Gesundheitskarte sei nun der fest vereinbarte Medikationsplan - in der ersten Version papiergebunden.

Unter Verweis auf die Gepflogenheiten seines multimorbiden und auch geistig nicht mehr frischen 90-jährigen Vaters vermutet Hecken, dass dieser Medikationsplan sicher in der Küchenschublade verstaubt und im Ernstfall weder den Notfallmedizinern noch den Ärzten im Krankenhaus zur Verfügung stehen wird, wenn es darum geht, medizinische Interventionen einzuleiten.

Durch Unverträglichkeiten und medikamentöse Überversorgung ausgelöste Probleme machten inzwischen 20 Prozent der internistischen Notfalleinweisungen in Krankenhäusern aus. Hinzu komme, dass etwa 30 Prozent der Stürze im häuslichen Bereich medikationsbedingt seien.

Ein weiteres Problem der Fehlversorgung sei die fachärztliche Behandlung von Patienten aus Pflegeheimen. Ursächlich dafür sei, dass fachärztliche Leistungen, die in Pflegeheimen selbst erbracht werden, im Einheitlichen Bewertungsmaßstab nicht abgebildet seien.

Die Folge: Patienten aus Pflegeheimen müssen mit hohem Aufwand in die Praxen der Fachärzte transportiert werden oder bleiben unterversorgt.

Die Kosten für Krankentransporte zu den Facharzt-Praxen explodieren, ebenso steigt die Zahl der Notfalleinweisungen in Kliniken, obwohl es sich meist um medizinische Bagatellen handele, so Hecken.

Auf Initiative von Facharztgruppen in Hamburg und im Saarland seien neue Modelle zur besseren fachärztlichen Versorgung entwickelt worden. Die Ergebnisse sind laut Hecken vielversprechend: Die Zahl der Klinikeinweisungen sei um 30 Prozent gesunken, die Kosten für Krankentransport um 40 Prozent.

Die so versorgten Patienten hätten einen besseren Gesundheitsstatus. "Die einzigen Beschwerden werden von Taxiunternehmen geführt", so Hecken.

Die erste Welle der Entscheidungen zum Innovationsfonds werden auf die Verbesserung der Versorgung älterer Menschen und der Therapiesicherheit in der Pharmakotherapie sowie der Entwicklung von Modellen in ländlichen Regionen abstellen.

Anträge müssen bis 5. Juli eingehen. Im zweiten Schritt wird dann über Projekte entschieden, mit denen Systeme der Delegation und Substitution ärztlicher Leistungen erprobt werden.

Ferner stehen die Geriatrie sowie die Versorgung von Menschen mit Behinderungen und Migrationshintergrund auf der Agenda.

SAPV kommt auf den Prüfstand

Grundsätzlich gelte für alle Projekte, dass sie so breit angelegt sein müssen, dass damit Aussagen von guter Evidenz möglich werden.

Eine weitere Voraussetzung sei, dass die Kosten für die Implementation in die Regelversorgung akzeptabel seien. "Der Aufbau einer komplett neuen Infrastruktur wird sicher nicht gefördert."

Fest steht überdies, dass zwei Projekte zur Versorgungsforschung angeschoben werden: Der Bundesausschuss möchte Klarheit darüber haben, mit welchen geeigneten Methoden Lebensqualität gemessen werden kann - eine Erfahrung der frühen Nutzenbewertung, die in Bezug auf diesen Parameter nur höchst selten Aussagen zuließ.

Ein zweites Projekt betrifft die Evaluation der GBA-Richtlinie zur speziellen ambulanten palliativmedizinischen Versorgung. Hecken: "Wir wollen nicht nur Verträge zählen, sondern auch wissen, was an Leistung dahintersteht."

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