COVID-19

Bundestag berät über spezielle Corona-Impfpflicht

Weitere Corona-Maßnahmen, etwa eine spezielle Impfpflicht, werden auf den Weg gebracht. Ein konkretes Datum wird auch bereits genannt.

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Eine Impfpflicht für Personal in Kliniken oder Pflegeheimen könnte ab dem 15. März gelten.

Eine Impfpflicht für Personal in Kliniken oder Pflegeheimen könnte ab dem 15. März gelten.

© Wolfgang Kumm/dpa

Berlin. Im Kampf gegen Corona stehen weitere Gesetzesänderungen und Beratungen zwischen Bund und Ländern an. Der Bundestag kommt dafür bereits an diesem Dienstag zu einer außerplanmäßigen Sitzung zusammen. Auf den parlamentarischen Weg gebracht werden soll dabei unter anderem die von den Ampel-Partnern SPD, Grüne und FDP geplante Impfpflicht für Personal in Kliniken oder Pflegeheimen.

Nach der für Mittwoch geplanten Wahl von Olaf Scholz (SPD) zum neuen Bundeskanzler wollen die Ministerpräsidentinnen und -präsidenten am Donnerstag über die Situation und das weitere Vorgehen beraten.

Im Bundestag geht es konkret um eine erneute Änderung des Infektionsschutzgesetzes: Zum 15. März soll eine sogenannte einrichtungsbezogene Impfpflicht eingeführt werden, wie aus einem Entwurf hervorgeht, der der Deutschen Presse-Agentur vorliegt. Zudem sollen Impfungen künftig auch von Zahnärztinnen und -ärzten oder Apothekern durchgeführt werden können. Und die Länder bekommen wie gewünscht weitere Möglichkeiten, Corona-Maßnahmen in Hotspots zu ergreifen.

„Noch relevante Impflücken“

In Einrichtungen wie Kliniken oder Pflegeheimen gebe es „nach mehrmonatiger Impfkampagne noch relevante Impflücken“, heißt es im Entwurf. Beschäftigte sollen daher bis 15. März ihre vollständige Impfung oder Genesung nachweisen, oder Arzt-Bescheinigungen vorlegen, dass sie nicht geimpft werden können. Wer ab 16. März neu anfängt, muss dies haben. Gelten soll es auch für Personal von Arztpraxen, Rettungsdiensten oder Entbindungseinrichtungen.

Grünen-Fraktionschefin Katrin Göring-Eckardt sprach am Montag in der Sendung „Frühstart“ von RTL/ntv von einem „ersten Schritt“. Eine mögliche allgemeine Impfpflicht wäre dann der zweite. Sie hoffe, dass die allgemeine Pflicht nicht „deutlich später“ folge.

Neben Ärzten sollen befristet auch Apotheker, Tier- und Zahnärzte zu Impfungen bei Menschen ab 12 Jahren berechtigt werden. Voraussetzung sollen eine ärztliche Schulung und geeignete Räumlichkeiten oder Einbindungen in mobile Impfteams sein. Muster-Schulungskonzepte sollen bis 31. Dezember entwickelt werden.

„Schärfere regionale Maßnahmen“

Auch stehen schärfere regionale Maßnahmen an. Bei sehr kritischer Lage sollen die Länder – wenn ihre Parlamente das beschließen – härtere Beschränkungen für Freizeit oder Sport anordnen können. Ausgangsbeschränkungen, pauschale Geschäfts- und Schulschließungen sind nach einem ersten Ampel-Gesetz ausgeschlossen – nun soll laut Entwurf präzisiert werden, dass Versammlungen und Veranstaltungen untersagt werden können, die keine geschützten Demonstrationen sind. Klargestellt werden soll, dass Schließungen etwa der Gastronomie und Verbote von Kongressen möglich sind – aber von Fitnesscentern und Schwimmhallen nicht.

Einzelne Länder hatten kurz vor Ende der „Epidemische Lage von nationaler Tragweite“ am 25. November noch auf dieser alten Rechtsgrundlage umfassendere härtere Maßnahmen beschlossen. Diese können bisher bis 15. Dezember in Kraft bleiben. Laut dem Entwurf soll diese Frist bis 15. Februar verlängert werden. (dpa)

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