Kommentar
Kraftstoff für motorisierte Diabetes-Patienten
Die Frage „Darf ich Auto fahren?“ ist für viele Menschen mit Diabetes mellitus eine ganz entscheidende. Gut, dass die Leitlinie dazu gerade aufgefrischt wird.
Veröffentlicht:Beim ATTD-Kongress 2025 (Advanced Technologies & Treatment for Diabetes) präsentierte sich die Diabetologie als Kabinett der Möglichkeiten: Moderne Sensoren, Monitoring- und Insulinabgabesysteme bis hin zu Fully Closed-Loops erlauben ein Feintuning der Insulinbehandlung. Das bestärkt vor allem engagierte Menschen mit Typ-1-Diabetes, ihr Alltagsleben weitgehend selbstbestimmt nach ihren individuellen Bedürfnissen auszurichten.
Auch Autofahren bedeutet Autonomie. Nun hat die erste Auflage der S2e-Leitlinie „Diabetes und Straßenverkehr“ aus dem Jahr 2017 ihr Mindesthaltbarkeitsdatum – 30.11.2022 – weit überschritten. Die Überarbeitung und Fertigstellung ist laut AWMF (Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften) zum 31.05.2025 vorgesehen. Es ist zu hoffen, dass die aktualisierte Leitlinie den technologischen Neuentwicklungen Rechenschaft zollen und zu ihrer Verwendbarkeit beim Autofahren Stellung nehmen wird – und das möglichst konkret.
Beim ATTD beklagte ein britischer Diabetologe, wie variabel und vage viele nationale Leitlinien bleiben. Angesichts des schwierigen Spagats zwischen Personalisierung und Allgemeingültigkeit wundert das nicht. Auch sind diese Leitlinien zwangsläufig ein Kondensat aus Medizinischem und der jeweiligen Rechtsprechung. Nicht zuletzt zählt die Zielsetzung.
Der Blick in die Zweckbestimmung der deutschen Leitlinie offenbart: Es geht primär um Aufklärung. Ziel ist, einer Diskriminierung von Menschen mit Diabetes mellitus auf unseren Straßen entgegenzuwirken und deutlich zu machen, dass sich auch chronisch kranke Menschen für alle Beteiligten aktiv und sicher im Straßenverkehr bewegen können.
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