Neue Richtlinie

Diabetiker können jetzt leichter Berufskraftfahrer werden

Die Bundesanstalt für Straßenwesen hat eine neue Richtlinie zur Fahrtauglichkeit bei Diabetes herausgegeben: Insulinpflichtige Zuckerkranke dürfen demnach jetzt auch LKW über 3,5 Tonnen, Busse und Taxen lenken - vorausgesetzt sie sind gut eingestellt und geschult. Früher war dies nur in Ausnahmefällen möglich.

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Buslenker - Diabetes ist kein krasses Ausschlusskriterium mehr.

Buslenker - Diabetes ist kein krasses Ausschlusskriterium mehr.

© Oktay Ortakcioglu / iStock

BERLIN. Gut eingestellte und geschulte Patienten mit Diabetes können Pkw, aber auch Lkw über 3,5 Tonnen oder Busse und Taxen sicher lenken. Das vermerkt die Bundesanstalt für Straßenwesen in ihrer neuen Begutachtungsleitlinie.

Voraussetzung ist eine zuverlässige Wahrnehmung von Hypoglykämien sowie eine stabile Stoffwechsellage. Nach schweren Unterzuckerungen mit Fremdhilfebedarf droht allerdings der Führerscheinentzug.

"Die neue Regelung ist ebenso vernünftig wie praxisnah und daher zu begrüßen", wird Privatdozent Erhard Siegel aus Heidelberg in einer Mitteilung der Deutschen Diabetes Gesellschaft (DDG) zitiert.

Die Begutachtungsleitlinien der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) definieren Vorgaben für viele Krankheiten, die ärztliche Gutachter berücksichtigen müssen, wenn sie die Fahreignung der Betroffenen bewerten sollen. Die Leitlinien werden fortlaufend aktualisiert und sind zuletzt am 1. Mai in neuer Fassung erschienen.

"Dabei wurden die Kriterien für Diabetes komplett überarbeitet", erklärt Rechtsanwalt Oliver Ebert, Vorsitzender des Ausschusses Soziales der DDG in der Mitteilung.

Das Gremium hat bei der Neufassung eng mit der BASt zusammengearbeitet und konnte so sicherstellen, dass sowohl die diabetologisch-fachliche Erfahrung wie auch die Interessen der Betroffenen hinreichend berücksichtigt sind.

Es kommt auf das Risiko für schwere Hypoglykämien an

Grundsätzlich unterscheidet die Richtlinie zwischen Therapien mit einem niedrigen und Therapien mit einem hohem Risiko für schwere Hypoglykämien. Zu den Therapieformen mit niedrigem Hypoglykämierisiko zählen Ernährungsumstellung und Bewegung, Biguanide, Resorptionshemmer, Insulinsensitizer, DPP-4-Hemmer und GLP-1-Analoga.

"Mit einem höheren Hypoglykämierisiko verbunden sind dagegen Sulfonylharnstoffe, ihre Analoga und Insulin", so Dr. Hermann Finck, der für den Ausschuss Soziales maßgeblich an der Neufassung mitgewirkt hat.

Für Diabetespatienten, die einem niedrigen Hypoglykämierisiko unterliegen und ein Fahrzeug der Klasse 1 fahren möchten, gilt: Sofern ihr Stoffwechsel stabil ist und keine Folgeschäden vorliegen, können sie ohne Einschränkung Auto oder Motorrad fahren.

"Im Fall einer Therapie mit Insulin oder Sulfonylharnstoffen ist Pkw- oder Motorradfahren nach medikamentöser Einstellung durch den Arzt und einer Schulung möglich", so Siegel. Darüber hinaus wird empfohlen, den Blutzuckerspiegel vor Fahrtantritt zu kontrollieren.

Für das Steuern von Fahrzeugen der Klasse 2 - etwa Lkw, Taxen oder Omnibusse - gelten strengere Anforderungen. Zunächst muss der Patient nachweisen, dass er seinen Stoffwechsel in den zurückliegenden drei Monaten stabil halten konnte.

"Behandelt er seine Erkrankung mit Diät oder Bewegung, sollte er sich auch durch einen Facharzt für Innere Medizin oder Diabetologen begutachten lassen", erläutert Siegel.

Nimmt der Betroffene Medikamente mit niedrigem Hypoglykämierisiko ein, sind regelmäßige ärztliche Kontrollen sowie eine Nachbegutachtung durch einen Facharzt für Innere Medizin oder Diabetologen vorgeschrieben.

Fahrzeugnutzung ist zu berücksichtigen

Im Fall einer Therapie mit Sulfonylharnstoffen oder Insulin sehen die Richtlinien neben ärztlichen Kontrollen eine fachärztliche Begutachtung alle drei Jahre vor.

"Dabei ist auch die Fahrzeugnutzung zu berücksichtigen", erläutert Finck. "Termindruck, Arbeitszeiten oder etwa das Fahren nur auf dem Betriebsgelände beeinflussen das Gefährdungspotenzial."

Hier liegt ein wesentlicher Unterschied zur vorherigen Richtlinie: Sie stufte insulinpflichtige Diabetespatienten "als in der Regel nicht in der Lage" ein, den Anforderungen zum Führen von Kraftfahrzeugen der Gruppe 2 gerecht zu werden - Ausnahmen erforderten ein ausführliches Gutachten.

Neben Hypoglykämien gehören auch Folgeschäden des Diabetes zu den Faktoren, die eine Fahreignung einschränken können. "Erkrankungen der Augen, Nieren, Nerven oder Gefäße erfordern ein gesondertes verkehrsmedizinisches Gutachten", betont Ebert. Bei einer Netzhauterkrankung, einer Retinopathie, muss das Sehvermögen regelmäßig überprüft werden.

Kann ein Patient aufgrund von Stoffwechselstörungen oder Hypoglykämien zunächst nicht mehr fahren, lässt sich die Fahreignung durch Training oder Therapieänderungen wieder herstellen. (eb)

Lesen Sie dazu auch: Mehnert-Kolumne: Sinneswandel bei Diabetes am Steuer

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