Corona-Maßnahmen

Ende der epidemischen Lage: Konsequenzen sind unklar

Seit März 2020 haben Bund und Länder weitreichende Sonderrechte, um die Coronavirus-Pandemie zu bekämpfen. Gesundheitsminister Spahn regt an, die „epidemische Lage nationaler Tragweite“ auslaufen zu lassen. Unklar ist, ob dann automatisch alle Corona-Beschränkungen enden.

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Wird wohl auch über den November bestehen bleiben: Maskenpflicht.

Wird wohl auch über den November bestehen bleiben: Maskenpflicht.

© picture alliance / Geisler-Fotopress

Berlin. Bundesärztekammer und Kassenärztliche Bundesvereinigung haben ein mögliches Ende der Sonderregeln im Zuge der Corona-Pandemie begrüßt. „Wenn wir weiter eine Situation haben, in der jeder, der infrage kommt, ein Impfangebot hat, dann sind die Voraussetzungen nicht mehr gegeben, eine pandemische Lage aufrecht zu erhalten“, sagte BÄK-Präsident Dr. Klaus Reinhardt am Dienstag auf Anfrage der „Ärzte Zeitung“.

Jetzt schon einen Stichtag auszurufen, zum Beispiel den 31. Oktober, sei möglicherweise verfrüht. Wenn das Pandemiegeschehen durch Impfung gebrochen sei, müsse die Gesellschaft allerdings weg davon kommen, nur vor dem Hintergrund möglicher Infektionen zu denken. Das bedeute wieder zu lernen, Vertrauen in das ärztliche Handeln zu entwickeln, sagte Reinhardt.

Auch KBV-Chef Dr. Andreas Gassen bezeichnete einen solchen Schritt als „folgerichtig“. Ab Ende November könnten die staatlichen Corona-Regeln entfallen. „Diese Vorlaufzeit von sechs bis sieben Wochen ist notwendig, damit sich mehr Menschen impfen lassen können. Und ich glaube, das werden sie auch angesichts der Lockerungen von Maßnahmen tun“, so Gassen. Damit rücke der „Freedom Day“ näher.

Seit März 2020 gelten Sonderregeln

Bundesgesundheitsminister Jens Spahn hatte sich zuvor für ein Auslaufen der „epidemischen Lage nationaler Tragweite“ ausgesprochen. Das Robert Koch-Institut (RKI) stufe das Risiko für geimpfte Personen als moderat ein, somit könne angesichts der aktuellen Impfquote die epidemische Lage am 25. November 2021 als bundesweite Ausnahmeregelung auslaufen und beendet werden, so Spahn.

Die Entscheidung über ein Ende der „epidemischen Lage“ liegt beim Bundestag. Das Parlament hatte sie erstmals im März 2020 zu Beginn der Pandemie festgestellt und danach immer wieder verlängert, zuletzt Ende August für drei Monate. Sie läuft aus, wenn sie vom Parlament nicht verlängert wird.

Im August hatten Union und SPD noch erklärt, die Gefahr für die öffentliche Gesundheit habe sich seitdem bestätigt und „besteht weiter fort“. Die nochmalige Verlängerung bis zum 24. November traf auf heftige Gegenwehr der Opposition – dem Beschluss stimmten 325 Abgeordnete zu, 253 votierten dagegen. Bei einer vorangegangenen Verlängerung im November 2020 hatten noch 422 Parlamentarier für die Weitergeltung gestimmt.

„Gefahr für öffentliche Gesundheit“

Eine „epidemische Lage von nationaler Tragweite“ liegt dann vor, „wenn eine ernsthafte Gefahr für die öffentliche Gesundheit in der gesamten Bundesrepublik Deutschland besteht“. Mit dem Paragrafen 5 und 5a Infektionsschutzgesetz (IfSG) sind weitreichende Ermächtigungen für Ver- und Anordnungen durch das Bundesgesundheitsministerium verknüpft, die nur für die Dauer der Feststellung einer solchen Lage ergriffen werden können.

So kann das BMG etwa Ausnahmen im Arzneimittel- und Apothekenrecht, im SGB V oder in den Gesetzen zu Gesundheitsfachberufen festlegen – ein Passus in Paragraf 5a erweitert den Kreis derer, die Heilkunde erbringen dürfen, auf Pflegekräfte und Notfallsanitäter.

Noch umstrittener waren in der Vergangenheit „besondere Schutzmaßnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus SARS-CoV-2“. Sie knüpfen an den Paragrafen 28a IfSG an und umfassen mehr als ein Dutzend Einzelpunkte, etwa Ausgangs- und Kontaktbeschränkungen im öffentlichen oder privaten Raum, Abstandsgebote, Maskenpflicht, Regeln oder Verbote für Übernachtungen sowie Sportveranstaltungen oder Besuchsverbote für Alten- und Pflegeheime.

Lauterbach erwartet Fortsetzung zentraler Maßnahmen

Was Spahns Äußerungen konkret bedeuten, ist noch offen. Unklar ist, ob mit einem Auslaufen der „epidemischen Lage“ automatisch das Ende aller Beschränkungen käme. Denn für Corona-Maßnahmen sind die Länder zuständig. Sie legen Abstands-, Veranstaltungs- und Maskenregeln in eigenen Verordnungen fest.

Der SPD-Gesundheitspolitiker Professor Karl Lauterbach geht davon aus, dass zentrale Maßnahmen auch nach Ende der „epidemischen Lage“ fortgeführt werden. „Kein Bundesland wäre so verrückt, bei den derzeitigen Fallzahlen auf Zugangsbeschränkungen für geschlossene Räume zu verzichten oder die Maskenpflicht in Bus und Bahn zu begraben“, sagte er dem Redaktionsnetzwerk Deutschland.

Auch Grüne und FDP sind einem Medienbericht zufolge gegen eine Verlängerung der „epidemischen Lage“. Die Ampel-Sondierer seien sich einig, dass diese nicht über den 30. November hinaus verlängert werden solle, berichtete die „Welt“ unter Berufung auf FDP-Sondiererkreise.

Holetschek: Wissenschaft fragen!

Die Grünen-Politikerin Manuela Rottmann sagte demnach: „Wir werden für die nächsten Wochen noch nicht auf Masken, Abstandsgebote und Hygienekonzepte verzichten können. Wie schon im August kommt eine unveränderte Feststellung der „epidemischen Lange von nationaler Tragweite“ für uns dennoch nicht infrage.“

Bayerns Gesundheitsminister Klaus Holetschek (CSU) plädierte dafür, zunächst Einschätzungen aus der Wissenschaft einzuholen. „Unter den Kolleginnen und Kollegen der Gesundheitsminister der Länder sind wir uns einig, dass es (...) wichtig wäre, einen einheitlichen Rechtsrahmen zu haben, um weiterhin zielgerichtet Maßnahmen zu ergreifen.“ Dies sei notwendig, um den steigenden Infektionszahlen gerade im Blick auf den Winter zu begegnen. Da sei die künftige Koalition gefordert. (af/fst/dpa)

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