Experten plädieren für INR im Gerinnungslabor
FRANKFURT AM MAIN (eb). Zur Kontrolle der Gerinnungszeit bei Patienten, die orale Antikoagulantien einnehmen, wird in Krankenhäusern und Praxen immer noch hauptsächlich der Quick-Test verwendet anstatt des INR-Wertes (International Normalized Ratio). Darauf haben Experten der Deutschen Herzstiftung hingewiesen.
Der Quick-Wert sei jedoch nicht ausreichend standardisiert und könne von Labor zu Labor sehr unterschiedlich ausfallen, heißt es weiter. Schon 1983 habe die WHO deshalb den INR-Wert als weltweiten Standard empfohlen, heißt es weiter. Die Deutsche Gesellschaft für Kardiologie hat sich dieser Empfehlung angeschlossen.
Für Patienten, deren Gerinnungswerte kontrolliert werden müssen, hat die Deutsche Herzstiftung einen Ausweis zur Gerinnungskontrolle herausgebracht, der kostenlos angefordert werden kann.
Bezug des Gerinnungsausweises bei: Deutsche Herzstiftung e.V., Vogtstraße 50, 60322 Frankfurt am Main, E-Mail: info@herzstiftung.de.