Geriatrie

Freiwilliger Nahrungsverzicht – Suizid oder nicht?

Das Thema "Freiwilliger Verzicht auf Nahrung und Flüssigkeit" berührt medizinische, juristische und ethische Aspekte. Für den begleitenden Arzt stellt sich insbesondere die Frage nach der strafrechtlichen Bewertung.

Von Peter Stiefelhagen Veröffentlicht:
Die Regulationsmechanismen der Nahrungsaufnahme verändern sich im Alter. Häufige Folge: Gewichtsverlust. Manchmal wollen alte Patienten auch ganz bewusst nichts mehr essen.

Die Regulationsmechanismen der Nahrungsaufnahme verändern sich im Alter. Häufige Folge: Gewichtsverlust. Manchmal wollen alte Patienten auch ganz bewusst nichts mehr essen.

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"Bisher sind es nur Einzelfälle, aber es werden mehr", sagte Professor Alfred Simon von der Akademie für Ethik in der Medizin in Göttingen beim Internistenkongress in Mannheim. Bei einer Befragung gaben 62 Prozent der palliativ tätigen Hausärzte an, in den letzten fünf Jahren zumindest einen Patienten beim freiwilligen Verzicht auf Nahrung und Flüssigkeit begleitet zu haben.

Freiwilliger Verzicht auf Nahrung und Flüssigkeit einer einwilligungsfähigen Person sei etwas anderes als die Beendigung einer künstlichen Ernährung. Der Verzicht ermögliche ein selbstbestimmtes Sterben, die Entscheidung sei reversibel, Angehörige könnten Abschied nehmen, das Ableben sei für die Angehörigen auch weniger traumatisierend und für den Arzt sei das juristische Risiko geringer. Doch der Tod trete erst nach einer relativ langen Frist ein.

Vorgehen ist wohlerwogen

Doch ist freiwilliger Verzicht auf Nahrung und Flüssigkeit (FVNF) Suizid? Im Unterschied zum Suizid fehlt die gewaltsame Einwirkung von außen und das Vorgehen ist wohlerwogen und nicht impulsiv. "FVNF ist eine Form des passiven Suizids, ähnelt mehr dem natürlichen Sterben", so Simon. FVNF und Suizid sollten als zwei Ausdrucksformen des Wunsches nach vorzeitigem Lebensende gewertet werden, die ähnlich zu behandeln sind.

Bei entsprechendem Wunsch des Patienten sollten zunächst alternative Handlungsmöglichkeiten erörtert werden. Man sollte sich fragen: Welche Not steht hinter diesem Wunsch? Gibt es alternative Möglichkeiten, diese Not zu lindern? Beruht der Wunsch auf einer wohlüberlegten Entscheidung? Können steuernde Einflüsse wie eine psychische Krankheit oder sozialer Druck ausgeschlossen werden?

"Wenn dies alles beantwortet ist, sollte man aber die Entscheidung des Patienten auch bei Lebenssattheit respektieren", so Simon. Dies beinhaltet auch die Pflicht einer Sterbebegleitung mit dem Ziel der Symptomlinderung, nicht aber, um die Selbsttötung zu fördern. "Der Arzt sollte Hilfe beim Sterben, aber nicht zum Sterben leisten". Die ärztliche Garantenpflicht zur Suizidintervention entfällt, denn die Alternative wäre die Zwangsernährung, zu der der Patient sein Einverständnis erteilen müsste.

Tathoheit beim Patienten

Und wie sieht das der Jurist? "Jeder Patient hat das Recht, unerwünschte Maßnahmen abzulehnen, auch wenn das mit dem Ziel des Todes geschieht, es gibt keine Pflicht zu leben", so Rechtsanwalt Oliver Tolmein, Hamburg. Entscheidend sei, dass die Tathoheit beim Patienten liege und dies sei bei freiwilligem Verzicht auf Nahrung und Flüssigkeit gegeben. Ansonsten wäre es Tötung auf Verlangen, also ein Tötungsdelikt. FVNF impliziere auch nicht dem Tatbestand eine Tötung durch Unterlassen, sei kein assistierter Suizid, sondern ein natürlicher Tod. "Und so sollte man auch den Totenschein ausfüllen".

Die Regulationsmechanismen der Nahrungsaufnahme verändern sich im Alter mit der Folge eines ungewollten Gewichtsverlustes. So nimmt der Geschmacks- und Geruchssinn ebenso ab wie das Hungergefühl und das Gefühl der Sättigung wird schneller erreicht. Dazu kommen meist Medikamente, die den Appetit schmälern und somit ebenfalls zum Gewichtsverlust beitragen. "Deshalb müssen zunächst reversible Ursachen einer unzureichenden Nahrungsaufnahme ausgeschlossen werden", sagte Privatdozent Dr. Mathias Pfisterer, Leiter der Klinik für Geriatrische Medizin am Evangelischen Krankenhaus in Darmstadt.

Die Hauptursachen für einen Gewichtsverlust beim alten Menschen sind: Zahnstatus, Dysgeusie, Dysphagie, chronische Erkrankungen, Depression, Demenz, Sozialstatus und Medikamente. "Diese Faktoren müssen geprüft und korrigiert werden, bevor man die Diagnose "lebenssatt" stellen darf", so der Darmstädter Geriater.

Bei einem "lebenssatten" Patienten sei der Verzicht auf Nahrung und Flüssigkeit mit dem Verzicht auf Leben oder Aufgabe des Lebenswillens verknüpft. Nicht selten führe dies zu konflikthaften Situationen mit den Angehörigen oder Betreuenden, die dann den betreuenden Arzt bedrängen, eine künstliche Ernährung einzuleiten. Eine einheitliche Kommunikation der Beteiligten mit den Angehörigen kann solche Entscheidungskonflikte mindern.

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