Grippearzneien für Säuglinge und Schwangere - da haben Ärzte Sicherheit
Verordnen Ärzte Schwangeren und Säuglingen mit Schweinegrippe Neuraminidasehemmer, sind sie durch die Indikationserweiterung der europäischen Arzneimittelbehörde EMEA rechtlich auf der sicheren Seite.
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BERLIN (gvg). "Die entsprechenden Empfehlungen der Behörden sind nachlesbar niedergelegt. Darauf kann sich jeder Arzt berufen, wenn er einen Neuraminidasehemmer bei diesen Patienten einsetzen möchte", betonte BfArM-Präsident Professor Johannes Löwer.
Zum Einsatz des Neuraminidasehemmers müsse auch nicht auf das Ergebnis eines H1N1-Tests gewartet werden. Entscheidend seien vielmehr die grippetypischen Symptome im Zusammenhang mit einer hohen Grippeaktivität in der jeweiligen Region. Die Wahrscheinlichkeit, dass bei typischer Symptomatik eine Grippe vorliegt, ist derzeit trotz eines gewissen Rückgangs bei den Meldezahlen in den meisten Regionen Deutschlands immer noch über 50 Prozent.
Dr. Gérard Krause, Infektionsepidemiologie am Robert-Koch-Institut, schloss sich dem an. Die Empfehlungen der Deutschen Gesellschaft für Pneumologie und Beatmungsmedizin zur antiviralen Therapie seien weiterhin gültig, so Krause. Demnach sollten Ärzte bei Kindern unter fünf Jahren, bei Erwachsenen über 65 Jahren, bei Schwangeren, bei Personen mit schweren Erkrankungen und bei Personen in Alten- und Pflegeheimen den Einsatz eines Neuraminidase-Hemmstoffs erwägen. Auch immunsupprimierte Patienten und HIV-Infizierte gehören in diesen Kreis der Risikopatienten. Schließlich sind wegen der bei einer Infektion erhöhten Gefahr eines Reye-Syndroms auch Jugendliche mit dauerhafter ASS-Therapie Kandidaten für den Neuraminidasehemmer.
Hinsichtlich der Haltbarkeit der Substanzen seien Bedenken derzeit unangebracht, so Löwer. Die Verlängerung der Haltbarkeit von Oseltamivir um zwei Jahre durch die EMEA sei gut begründet. "Der die Haltbarkeit begrenzende Faktor waren in diesem Fall nicht die Kapseln, sondern die Blisterpackungen", so Löwer.