Kostenbeteiligung

Holetschek für harte Sanktionen bei Verstößen gegen Corona-Impfpflicht

Noch gibt es keine allgemeine COVID-19-Impfpflicht. Die Debatte über Sanktionen gewinnt aber an Fahrt. Bayerns Gesundheitsminister Holetschek plädiert für Malus. Die KBV ist dagegen.

Veröffentlicht: | aktualisiert:
Symbol Impfgegner - Impfzwang - Querdenker - Transparente - Ungeimpft Impfplicht

Kandidat für die GKV-Kostenbeteiligung? Offenbar ungeimpfter Teilnehmer einer Demo gegen die Corona-Maßnahmen.

© frank bründel / rtn / picture alliance

Berlin/München. Der Vorsitzende der Gesundheitsministerkonferenz (GMK), Bayerns Gesundheitsminister Klaus Holetschek (CSU), schlägt weitgehende Sanktionen bei Verstößen gegen eine mögliche allgemeine Impfpflicht gegen COVID-19 vor. Neben Bußgeldern könne man zum Beispiel auch über finanzielle Nachteile bei der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) nachdenken, sagte er am Samstag dem „Redaktionsnetzwerk Deutschland“ (RND).

Als Beispiele für mögliche Malus-Regelungen nannte er höhere GKV-Beiträge für Ungeimpfte, eine Beteiligung an den Behandlungskosten oder auch eine Streichung des Krankengeldes: „Denn das Risiko für Ungeimpfte, an Corona schwer zu erkranken, ist deutlich erhöht.“

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) lehnte eine solche Regelung am Sonntag ab. „Die solidarische gesetzliche Krankenversicherung kennt keine risikoadaptierten Prämien“, sagte KBV-Vorstandschef Dr. Andreas Gassen der „Rheinischen Post“ (Montag).

Überzeugen statt sanktionieren

„In der Logik des bayerischen Gesundheitsministers müsste es zukünftig auch Zuschläge für Raucher oder Patienten mit Übergewicht geben, da auch diese regelhaft hohe Behandlungskosten auslösen“, sagte Gassen. Ihm sei es rätselhaft, wie solch ein negativer Anreiz zur Impfung bei Menschen greifen sollen, die im Rahmen von Transferleistungen krankenversichert seien. „Es wäre besser, die Menschen zu überzeugen“, so der KBV-Chef.

Holetschek hatte mit seinem Vorschlag ähnlich lautende Vorstöße aus den vergangenen Wochen erneuert. Ende November hatte die Kassenärztliche Vereinigung (KV) Berlin eine „Eigenbeteiligung oder einen Aufschlag auf den Kassenbeitrag“ für die COVID-19-Behandlung bei Ungeimpften gefordert.

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Leistungsbeschränkung bereits möglich

Auch Dr. Jürgen Zastrow, HNO-Arzt, Impfarzt und Vorsitzender der Kreisstelle Köln der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein (KVNo), hatte Anfang Oktober eine Diskussion angeregt, „ob man diejenigen Kosten, die einer dadurch verursacht, dass er sich unnötigerweise infiziert, demjenigen belastet, der sie auslöst – anstatt der Allgemeinheit“.

Beschränkungen der medizinischen Leistungen sind im Sozialgesetzbuch V bekanntlich schon heute möglich. Paragraf 52 Absatz 1 SGB V sieht dies vor, wenn Versicherte sich „eine Krankheit vorsätzlich oder bei einem von ihnen begangenen Verbrechen oder vorsätzlichen Vergehen zugezogen“ haben. Dann können die Kassen die Versicherten „in angemessener Höhe beteiligen und das Krankengeld ganz oder teilweise für die Dauer dieser Krankheit versagen und zurückfordern“.

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„Impfpflicht als Gleichbehandlung“

Holetschek forderte zudem die Parteien im Deutschen Bundestag auf, die Impfpflicht noch im Januar gesetzlich auf den Weg zu bringen – „zeitnah zum Wirksamwerden der einrichtungsbezogenen Impfpflicht“. Bis zum 15. März müssen alle Beschäftigten in Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen eine vollständige SARS-CoV-2-Impfung nachweisen.

Die erste Bundestagsdebatte soll laut dem Vizechef der SPD-Fraktion Dirk Wiese schon Anfang Januar im Bundestag stattfinden, wie er der „Bild am Sonntag“ sagte.

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„Ich weiß aus Gesprächen, dass sich viele Beschäftigte in den Gesundheits- und Pflegeberufen durch die nur für sie geltende Impfpflicht stigmatisiert fühlen“, sagte Holetschek. „Sie haben das Gefühl, allein für die Impflücken verantwortlich gemacht zu werden.“ Und weiter: „Mit einer allgemeinen Impfpflicht sorgen wir für eine Gleichbehandlung und verhindern zudem, dass noch mehr Pflegekräfte ihren Beruf verlassen.“

Holetschek sitzt noch bis Jahresende der GMK vor. Am 1. Januar 2022 übernimmt turnusgemäß Sachsen-Anhalt den Vorsitz. Dann wird Sozialministerin Petra Grimm-Benne (SPD) dem Gremium vorsitzen. (KNA/nös)

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Kommentare
Dr. Thomas Georg Schätzler 27.12.202119:32 Uhr

Klaus Holetschek/CSU Memmingen/*21.10.1964 in Landshut/vh./2 Kinder/rk/Mitglied des Bayrischen Landtags (MdL). Jura-Studium an der Universität Augsburg/1. Staatsexamen/Rechtsreferendar/
2. Staatsexamen/Zulassung zum Rechtsanwalt/
02/1993 bis 09/1998 Referent für journalistische Nachwuchsförderung und Medienpolitik/Hanns-Seidel-Stiftung München.
Mitglied der Bayrischen Staatsregierung seit 11.01.2021 bis heute als Staatsminister für Gesundheit und Pflege.

Medizin- und versorgungs-bildungsfremd/ohne persönliche Kenntnisse/Erfahrungen/Expertise zu intensivmedizinischen Hintergründen/
Verhältnissen/Qualitätssicherungen/
Entscheidungshorizonten: Mit seinem Vorschlag, Ungeimpfte an ihren Behandlungskosten bei COVID-19-Erkrankungen zu beteiligen, bedient er lediglich das "gesunde Volksmpfinden"/will über Wohl und Wehe von Personal und Patienten auf Intensivstationen (ICU) naiv-empiristisch durchregieren.

Zuschläge für Raucher/Risikosportler/Drogen-/
Alkoholkonsumenten/Patienten mit Übergewicht/persönlichem Nihilismus/Dissimulation/Therapieabstinenz sind in GKV/PKV nicht vorgesehen. Auch wenn diese regelhaft hohe Behandlungskosten auslösen, wären derartige nicht mal immer nachvollziehbare Diskriminierungen kein positiver Anreiz zur Impfung gegen Sars-CoV-2/Covid-19.

Holetschek hatte seine ähnlich lautende Vorstöße aus den vergangenen Wochen erneuert. Die KV Berlin hatte eine „Eigenbeteiligung oder einen Aufschlag auf den Kassenbeitrag“ für COVID-19-Behandlungen bei Ungeimpften gefordert.

Juristisch wagemutig bei "Beschränkungen der medizinischen Leistungen im Sozialgesetzbuch V" auf Paragraf 52 Absatz 1 SGB V zu verweisen:Der sieht vor, wer sich eine Krankheit vorsätzlich/bei einem Verbrechen/Vergehen zugezogen habe, müsse sich in angemessener Höhe an den Kosten beteiligen/auf Krankengeld ganz oder teilweise für die Dauer dieser Krankheit verzichten.

Das Nichtvollziehen protektiver Impfungen ist aber kein Vorsatz, wenn die Krankheit in der Zukunft nicht zwangsläufig auftritt, und es alternative Schutzmaßnahmen gibt.

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