Apotheker dürfen mitimpfen
Begrenzte Corona-Impfpflicht gilt ab Mitte März
Das Impfpräventionsgesetz ist beschlossen: Somit kommt die Corona-Impfpflicht für das Personal von Arztpraxen, Kliniken und Pflegeeinrichtungen. Und Zahnärzte, Tierärzte und Apotheker dürfen gegen COVID-19 mitimpfen.
Veröffentlicht: | aktualisiert:Berlin. Der Bundestag hat am Freitagvormittag das Impfpräventionsgesetz angenommen. Mit dem Gesetz wird unter anderem die einrichtungsbezogene Impfpflicht in Krankenhäusern, Arztpraxen und Pflegeeinrichtungen sowie in weiteren Einrichtungen des Gesundheitswesens eingeführt. Sie soll ab dem 15. März 2022 gelten.
Zudem werden mit dem Gesetz „ausnahmsweise“ auch Zahnärzte, Tierärzte und Apotheker in die Impfkampagne einbezogen. Zudem gibt es weiter Ausgleichszahlungen für Krankenhäuser, die elektive Operationen verschieben, um Kapazitäten für COVID-Patienten freizuhalten.
Dem Gesetzentwurf stimmten in namentlicher Abstimmung 571 Abgeordnete von 736 insgesamt zu. Mit Nein stimmten 80 Abgeordnete, 38 enthielten sich.
Lauterbach verteidigt Impfpflicht
Im Mittelpunkt der Schlussdebatte im Bundestag stand die Impfpflicht. Der neue Gesundheitsminister verteidigte die Impfpflicht für viele Gesundheits- und Pflegeberufe. „Am Ende des zweiten Corona-Jahres ist es in keiner Weise akzeptabel, dass in einer Einrichtung Menschen sterben, weil Ungeimpfte dort arbeiten“, sagte Professor Karl Lauterbach (SPD).
Für die Unionsfraktionen hatte der Gesundheitspolitiker Erwin Rüddel (CDU) weitgehende Zustimmung angekündigt. Es handele sich allerdings um ein „Reparaturgesetz“. Das sei notwendig geworden, nachdem die Ampel-Parteien sich wichtiger Instrumente beraubt habe, nachdem sie die epidemische Notlage von nationaler Tragweite zum 25. November hätten auslaufen lassen.
Chronik der Entwicklung und Ereignisse
Alles zur Corona-Impfung
Grüne: Omikron zwingt zum Nachschärfen
Der Notarzt Janosch Dahmen, Abgeordneter von Bündnis 90/Die Grünen, begrüßte die Politik der schnell aufeinander folgenden Bund-Länder-Gipfel, wie sie tags zuvor von Vertretern von Bund und Ländern skizziert worden war. Dies bedeute einen „schnellen, kontinuierlichen und lageangepassten Dialog“.
Seine Fraktionskollegin Maria Klein-Schmeink forderte, nun auch über eine allgemeine Impfpflicht zu reden. „Gegen die Virusvariante Omikron werden wir nachschärfen müssen“, sagte Klein-Schmeink. Die Impfzahlen müssten weiter hoch, sagte die FDP-Gesundheitspolitikerin Christine Aschenberg-Dugnus.
Die Linke warf der Ampel vor, grundrechtsrelevante Eingriffe kurzfristig möglich zu machen, aber lange über eine Corona-Prämie für Pflegekräfte zu diskutieren, sagte die Abgeordnete Susanne Ferschl. Einmalig 1000 Euro im Monat reichten nicht.
Es dürfe niemand unter Druck gesetzt werden, sich impfen zu lassen, sagte der AfD-Fraktionsvorsitzende Tino Chrupalla. Grundrechte gälten nicht nur für Geimpfte. Vertreter der AfD plädierten zudem für eine Erfassung von mehr Daten zu Impfdurchbrüchen.
Länder billigen Teil-Impfpflicht einstimmig
Nur wenige Stunden nach dem Bundestag hat der Bundesrat die Impfpflicht für Beschäftigte in Krankenhäusern, Pflege- und Arztpraxen einstimmig gebilligt. Die kurze Aussprache in der Länderkammer nutzte Hessens Ministerpräsident Volker Bouffier für Seitenhiebe gegen die Ampel.
Deren Entscheidung, die Feststellung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite nicht zu verlängern, sei der wahre Grund dafür, „dass wir uns hier heute wiedertreffen“, sagte der CDU-Politiker. Und wenn sich Befürchtungen von Wissenschaftlern hinsichtlich der Omikron-Variante bestätigen sollten, werde man weitere Anpassungen am Infektionsschutzgesetz beschließen müssen, prognostizierte Bouffier.
Freihaltepauschalen für 2022 „dulden keinen Aufschub“
Die Pandemie „stresse“ die Politik ebenso wie die Bevölkerung, so Bouffier„Die ständige Gesetzesreparatur führt nicht dazu, dass sich die Situation beruhigt“, kritisierte der Ministerpräsident. Zusätzliche Unruhe bei den Krankenhäusern werde dadurch entstehen, dass die Koalitionsfraktionen die Wiedereinführung von Freihaltepauschalen für Klinikbetten zunächst nur bis Jahresende geregelt haben, warnte Bouffier.
Zwar sei bekannt, dass die alte Regelung bei den Krankenhäusern Mitnahmeeffekte erzeugt habe. Doch das Thema „duldet keinen Aufschub“. Er erwarte, dass die Ampel-Koalition im Januar rasch eine Anschlussregelung präsentiere, so Bouffier.
Sichtlich vergrätzt zeigte sich der CDU-Politiker, dass Bundesgesundheitsminister Lauterbach nicht persönlich im Bundesratsplenum erschienen war. Dieser habe es vorgezogen, zeitgleich zur Sitzung einem Fernsehsender ein Interview zu geben, ätzte Bouffier.
Patientenschützer warnt vor Exodus aus Pflegeberufen
Der politische Beschluss, die Teil-Impfpflicht einzuführen, stößt auch auf Kritik. Der Vorstand der Deutschen Stiftung Patientenschutz Eugen Brysch warnte vor negativen Folgen für Pflegebedürftige: „Mit der heutigen Entscheidung hat die Politik die Lunte angezündet“, sagte Brysch.
Verließen nur zehn Prozent der schon heute hochbelasteten Beschäftigten wegen der Impfpflicht ihren Beruf, könnten 200.000 Pflegebedürftige keine professionelle Hilfe mehr erhalten. Es müsse endlich klar werden, dass tägliches Testen und Impfen nicht gegeneinander stehen dürften.
Städtetag: Ein Wermutstropfen bleibt!
Der Deutsche Städtetag begrüßte die gesetzliche Teil-Impfpflicht. „Der Schlüssel gegen die Pandemie ist das Impfen“, sagte der Städtetags-Präsident, Münsters Oberbürgermeister Markus Lewe, am Freitag.
Ein Wermutstropfen sei jedoch das bürokratische Verfahren, wenn sich Beschäftigte nicht impfen lassen wollten. „Wir hätten uns hier eine einfache, klare Regelung gewünscht.“ Jetzt müssten die ohnehin stark belasteten Gesundheitsämter in jedem einzelnen Fall ein Verwaltungsverfahren eröffnen. Das könne Monate dauern, gab Lewe zu bedenken.
Auf Zustimmung der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV) stieß, dass sich Zahnärzte ab sofort an der Impfkampagne beteiligen können. Man stehe bereit, die ärztlichen Kolleginnen und Kollegen in Impfzentren, externen mobilen Einheiten und Praxen zu unterstützen, sagte KZBV-Chef Dr. Wolfgang Eßer.
Eßer schränkte allerdings ein, dass zunächst organisatorische, technische und juristische Aspekte der Impfung in Zahnarztpraxen zu klären seien. Daran werde derzeit intensiv gearbeitet. (af/hom/fst)