Kinderärzte kontra Familienministerin

Die Kinderärzte wollen sich nicht von Familienministerin Schröder einspannen lassen. Sie hatte angeregt, das Betreuungsgeld an Vorsorgeuntersuchungen zu knüpfen. "Erziehungsüberwachung im staatlichen Auftrag lehnen wir ab", sagte BVKJ-Präsident Dr. Wolfram Hartmann der "Ärzte Zeitung".

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Dr. Wolfram Hartmann, Präsident des BVKJ.

Dr. Wolfram Hartmann, Präsident des BVKJ.

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BERLIN (sun/af). Kinderärzte wollen nicht an der Auszahlung des geplanten Betreuungsgeldes beteiligt werden.

Damit hat der Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte (BVKJ) auf einen Vorstoß der Familienministerin Kristina Schröder (CDU) reagiert, die die Auszahlung des Betreuungsgeldes daran knüpfen will, dass Eltern die vorgeschriebenen Vorsorgeuntersuchungen für ihre Kinder wahrnehmen.

"Erziehungsüberwachung im staatlichen Auftrag lehnen wir ab", sagte BVKJ-Präsident Dr. Wolfram Hartmann der "Ärzte Zeitung". Das System der Frühuntersuchungen diene allein dazu, Krankheiten früh zu erkennen.

Einladesysteme in einigen Ländern

Bereits heute würden etwa 95 Prozent der Kinder zu den Untersuchungsterminen vorgestellt, sagte Hartmann. In einigen Ländern gibt es Einladesysteme. Reagieren Eltern darauf nicht, sollen die Jugendämter aktiv werden.

Wie nun die Teilnahme an den Untersuchungen als Bedingung für das Betreuungsgeld kontrolliert werden solle, sei nicht geklärt, sagte eine Sprecherin des Familienministeriums der "Ärzte Zeitung".

Die Parteichefs von CDU, CSU und FDP hatten im November vereinbart, zum 1. Januar 2013 ein Betreuungsgeld von zunächst 100 Euro im Monat für Eltern einzuführen, die ihre Kinder nicht in die Kindertagesstätte bringen wollen. Das Betreuungsgeld ist in der Union aber umstritten.

Lesen Sie dazu auch den Kommentar: Auf dem Weg nach Absurdistan

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Kommentare
Dr. Jürgen Schmidt 16.04.201221:10 Uhr

Nicht unnötig problematisieren!

Zugegeben, der Vorschlag der Familienministerin erscheint auf den ersten Blick seltsam.

Ob sich nun gerade die Kinderärzte echauffieren sollten (und dazu des Beistandes bedürfen), weil erwogen wird, den Bezug einer "Prämie" an die Wahrnehmung von Vorsorgepflichten zu binden, erstaunt allerdings noch mehr, denn von einer ärztlichen Bescheinigung könnte man absehen, wenn die Zahlung über die Abrechnungsziffer ausgelöst und weitere Bürokratie vermieden werden würde.

Dr. Thomas Georg Schätzler 16.04.201218:30 Uhr

BVKJ, Betreuungsgeld, Vorsorgeuntersuchung und ein Zebrastreifen

Dem Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte (BVKJ) ist unbedingt zuzustimmen, dass Pädiatrie-Vertragsärzte/-innen n i c h t für die Auszahlung des Betreuungsgeldes mittels "Vorsorge-Vollzugsmeldungen" verantwortlich gemacht werden dürfen. Was sollen wir denn noch alles neben unserer medizinischen Kernkompetenz leisten? Und wir haben gar nicht flächendeckend genügend Pädiater, um umfassende Vorsorgeleistungen abzubilden. Es gibt zu wenig Haus- und Familienärzte, insbesondere im ländlichen Raum, in prekären Ballungszentren und sozialen Brennpunkten.

Und wenn alle bei einem lächerlichen Regelleistungsvolumen sich bemühen, auch noch auf Migrationshintergrund, Ernährungsverhalten, Kindesmisshandlung, -missbrauch, psychosoziale Deprivation, Lese- und Lernschwäche, Entwicklungs- und Kompetenzstörungen bzw. emotionale Vernachlässigungstendenzen, Sucht- und Abhängigkeitspotentiale zu achten - ausgebildet sind wir eigentlich für Anamnese, Untersuchung, Beratung, Prävention, Differentialdiagnostik und Therapie zur Heilung bzw. Linderung von Krankheiten und Gesundheitsstörungen. Das ist das, was familienorientierte Humanmediziner sozusagen mit Links erledigen, während mit Rechts noch Schreibkram, Bürokratie und Verwaltung, Dokumentation, Abrechnung, Qualitätssicherung und die Betriebswirtschaft in der vertragsärztlichen Selbstständigkeit zu beachten sind.

Ärztinnen und Ärzte sind n i c h t für ein verkorkstes Kinderbetreuungsgeld-Gesetz und eine staatliche Pseudo-Familienpolitik zuständig! Niemand würde bei einem falsch angebrachten Zebrastreifen auf der Straße einen Tierarzt zur Hilfe holen.

Mf+kG, Dr. med. Thomas G. Schätzler, FAfAM Dortmund

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