Parlamentarische Anfrage im Landtag

SPD in NRW sieht Handlungsbedarf bei Dialyse-Versorgung

Um Versorgungsprobleme bei der Dialyse zu beheben, hält die SPD in Nordrhein-Westfalen neue pflegerische Tätigkeiten für nötig. Das Landesgesundheitsministerium sieht wenig Handlungsspielraum.

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Versorgung von Dialyse-Patienten: In NRW wird die Nephrologie in der aktuellen Weiterbildungsordnung des Pflegebereiches nicht berücksichtigt, konstatiert  Landesgesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) auf eine Anfrage seitens der SPD.

Versorgung von Dialyse-Patienten: In NRW wird die Nephrologie in der aktuellen Weiterbildungsordnung des Pflegebereiches nicht berücksichtigt, konstatiert Landesgesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) auf eine Anfrage seitens der SPD.

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Düsseldorf. Die nordrhein-westfälische SPD ist besorgt über die Versorgung von Dialysepatientinnen und -patienten. Grund ist der Personalmangel insbesondere im pflegerischen Bereich. „Aus den Dialysepraxen in Nordrhein-Westfalen bekommen wir Hilferufe“, berichtet Thorsten Klute, gesundheitspolitischer Sprecher der SPD-Fraktion im Düsseldorfer Landtag.

Die Praxen beklagen demnach, dass die Personalmangel zunehmend die Versorgung gefährde, und zwar sowohl in den Praxen selbst als auch bei der Versorgung der Erkrankten zuhause. „Deshalb ist die Landesregierung in NRW gut beraten zu schauen, in welchem Maße neue Möglichkeiten zur Zulassung und Ausbildung für einfache, unterstützende Tätigkeiten geschaffen werden können, insbesondere für die Absicherung der Versorgung zu Hause“, sagt Klute.

Er hat gemeinsam mit seinem Fraktionskollegen Rodion Bakum die Anfrage „Geht das an die Nieren? Entwicklung der Dialysepraxen und der Nephrologie in Nordrhein-Westfalen“ in den Landtag eingebracht.

Nephrologie in der Weiterbildungsordnung der Pflege nicht berücksichtigt

In seiner Antwort verweist Landesgesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) darauf, dass die Zuständigkeit für die Weiterbildung im Bereich Pflege seit dem 1. Januar 2024 bei der Pflegekammer NRW liegt. „In der derzeitigen Weiterbildungsordnung wird der Tätigkeitsbereich der Nephrologie nicht berücksichtigt“, erklärt er. Ob es Überlegungen zu spezifischen Weiterbildungen in diesem Bereich gibt, sei der Landesregierung nicht bekannt.

Zwar weise der Fortbildungskatalog der Deutschen Krankenhausgesellschaft eine Fortbildung „Pflege in der Nephrologie“ aus. „Eine Übersicht, wo diese Fortbildung in Nordrhein-Westfalen angeboten wird, liegt der Landesregierung nicht vor“, so Laumann.

Der Minister betont, dass das Land sowohl die hausärztliche als auch die fachärztliche Versorgungssituation kontinuierlich beobachte und bei Hinweisen auf Probleme bei der Sicherstellung unverzüglich den Austausch mit den Kassenärztlichen Vereinigungen suche. Gemeinsam werde geprüft, welche Maßnahmen ergriffen werden können, um die Versorgungssituation zu verbessern.

Verweis auf das Projekt „Praxen der Zukunft“

„Zusätzlich hat das Land einen Reformprozess angestoßen, der die ambulante vertragsärztliche Versorgung zukunftsfest aufstellen soll“, betont Laumann. Damit meint er die Initiative „Praxen der Zukunft“: Nach dem Vorbild der großen NRW-Krankenhausreform bringt sein Ministerium die verschiedenen Akteure an einen Tisch, um im ambulanten Sektor einen effizienten Ressourceneinsatz und eine Sicherung der qualitativ hochwertigen ambulanten ärztlichen Versorgung zu erreichen.

Laut der Antwort auf die Kleine Anfrage wurden in NRW im Jahr 2023 insgesamt 18.589 Dialysepatientinnen und -patienten zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung versorgt. Das waren weniger als 2022 mit 18.681. Für 2024 liegen noch keine abschließenden Daten vor. (iss)

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