Robert Koch-Institut

Quarantäne bei Infektionen

Das RKI hat seine Empfehlungen für die Wiederzulassung zu Gemeinschaftseinrichtungen aktualisiert.

Veröffentlicht:

Berlin. Die Empfehlungen für die Wiederzulassung zu Gemeinschaftseinrichtungen im Infektionsschutzgesetz (IfSG) sind überarbeitet worden, berichtet das Robert Koch-Institut (RKI). Für die dort gelisteten Krankheiten werden darin die nötigen Fristen und Laborbefunde nach Rekonvaleszenz angegeben, nach denen ein Mensch wieder einen Kindergarten, eine Schule oder ein Ferienlager besuchen oder dort wieder tätig sein darf.

Die Liste reicht von Borkenflechte (Impetigo contagiosa) über Keuchhusten und Skabies bis hin zu Varizellen. Zudem gibt es Infos über Dauer der Ansteckungsfähigkeit, Krankheitsverdacht, Ausscheider und Kontaktpersonen sowie Prävention und Benachrichtigungspflichten.

Neu sind Empfehlungen zu Hepatitis E. Auch gibt es Änderungen bei EHEC-Infektionen (Enterohämorrhagische E. coli). Abgegrenzt werden EHEC-Patienten mit HUS (hämolytisch urämischem Syndrom) oder mit Nachweis/fehlendem Ausschluss HUS-assoziierter EHEC-Stämme. Bei diesen sind jetzt nach Genesung zusätzlich zu Hygienemaßnahmen immer zwei aufeinanderfolgende Keim-negative Stuhlproben nötig. (eis)

Download unter

www.rki.de/ratgeber

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