Nach Vogelgrippe-Fällen

Rostocker Zoo öffnet wieder

Die Ausweitung des gefährlichen Vogelgrippe-Erregers H5N8 im Rostocker Zoo ist offenbar vorerst gestoppt. Ein Teil des Tiergartens darf wieder geöffnet werden.

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ROSTOCK. Erleichterung im Rostocker Zoo: Nach der Auswertung aller Proben von Vögeln und Futtermitteln liegen keine weiteren Verdachtsfälle auf Vogelgrippe vor.

Wie der Zoo am Dienstag weiter mitteilte, darf am Mittwoch der Teil um das Darwineum wieder öffnen.

Der Zoo war seit vorigem Donnerstag geschlossen. Das Darwineum beherbergt 80 Tierarten und unter anderem eine Tropenhalle.

60 Tiere an Vogelgrippe gestorben

Seit Anfang Januar waren in dem Tiergarten 60 Vögel in der Stelzvogelanlage der Geflügelpest zum Opfer gefallen, darunter Weißstörche, Gänse, Enten und Ibisse.

Drei Störche waren verendet, 57 Vögel wurden getötet. Außerhalb der Stelzvogelanlage wurde kein Verdachtsfall gefunden.

"Ich freue mich sehr, dass wir für den Zoo Rostock nun Klarheit haben", sagte Landwirtschaftsminister Till Backhaus (SPD).

Zwar sei der Verlust von 60 Tieren sehr bedauerlich. "Doch zum Glück hat es eine Ausbreitung dieser hochgefährlichen Seuche auch aufgrund unserer Maßnahmen nicht gegeben."

In den vergangenen Tagen wurden von allen rund 500 Vögeln im Zoo Proben genommen.

Insgesamt wurden rund 650 Proben untersucht, darunter auch Futter. Über die Ursache des Seuchenausbruchs besteht noch keine Klarheit.

Andere Zoos bangen um Vögel

Nach dem Auftreten der Geflügelpest im Rostocker Zoo bangen auch andere Tiergärten um ihre Vögel.

Im Vogelpark Marlow im Landkreis Rostock wurden seit der Einführung der Stallpflicht im November alle Wasservögel vom Teich in Volieren geholt, um den Kontakt mit Wildvögeln zu verhindern, sagte die zoologische Leiterin Gudrun Haase.

Im Schweriner Zoo tummeln sich die Vögel weiter im Freien, wie die wissenschaftliche Mitarbeiterin Sabrina Höft sagte.

Der Zoo liege nicht in einem Risikogebiet, es gelte keine Stallpflicht. Alle Vögel würden aber streng überwacht. (dpa)

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Kommentare
Dr. Horst Grünwoldt 23.01.201520:11 Uhr

"Geflügelpest" vs. Aviäre Influenza

Man stelle sich fiktiv vor, ein ähnlicher Aktionismus wie bei der sog. Vogelgrippe seit Rügen 2006, und jetzt in Anklam oder kürzlich im Rostocker Zoo, würde bei einem einzigen Fall der echten humanen Influenza getrieben: Tötung ansteckungsverdächtiger Individuen in der Nachbarschaft, serologische Massenuntersuchungen im 3 Kilometer Sperrbezirk und Beobachtung im 10 Kilometer Umkreis!
Der MV-Landwirtschaftsminister (SPD) hatte ja schon vor einigen Monaten verkündet, daß "wir (auch er?) jetzt die Nadel im Heuhaufen gefunden haben". Er meinte wohl, mit einer abgeschossenen (gesunden Krick-)Ente die Infektionsquelle oden "Seuchenherd" für ein H5N8-Virus A-Antigen gefunden zu haben. So, als würde es sich dabei um einen eigeflogenen Virusbomber handeln.
Von solchen obskuren Gedanken und Seuchenwegen, müßten ihn eigentlich die Experten für Tiergesundheit auf dem Riems (FLI) abhalten und entsprechend aufklären. Ebenso sollte deren Leiter (Biologe) einer Bundesoberbehörde für Tiergesundheit nicht den alarmistischen Ausdruck "Geflügelpest" für irgendeine Form der aviären Influenza verwenden.
Nach der "Keulung" von 57 Wasservögel, die nicht an einer Form der Vogelgrippe erkrankt waren -wie angeblich drei flugunfähig kupierte Auffangstörche im gleichen Naßgehege-, hatte der Minister selbstgefälligen Anlaß, öffentlich zu verkünden " aufgrund unserer Maßnahmen hat es keine weitere Ausbreitung der "hochgefährlichen Seuche" gegeben".Und so freut er sich einstweilen, "daß wir jetzt Klarheit für den Rostocker Zoo haben", obwohl über die Ursache des "Seuchen-Ausbruchs" von Amts wegen noch keine Klarheit besteht.

Aber die soll ja angeblich nach Meinung der Virologen ein "hochansteckendes", "hochpathogenes" und "hochvirulentes" Viruspartikel vom Stamme A-H5N8 sein!
Da für mich als Tierarzt und Hygieniker die "Hochgefährlichkeit" irgendeines Erregers aber nicht im Labor serologisch oder molekularbiologisch definiert werden kann, würde ich meine "Seuchen"-Feststellung und -bekämpfung zunächst, -auch im Interesse des Tierschutzes und der betroffenen Tierhalter-, beschränken auf:
1. Isolierung der Tiergruppe, in der ein ansteckungsverdächtiger Todesfall festgestellt wurde.
2. Pathologische und mikrobiologische Untersuchung des verendeten Tierkörpers.
3. Klinische Untersuchung und Beobachtung der überlebenden, abgesonderten Population.
4. Probennahmen zum Zwecke einer evtl. Erregerbestimmung in vivo.
5. Feststellung ggf. eines "seuchenhaften" Krankheits-Verlaufs innerhalb eines Ansteckungs-und Inkubations-Zeitraums.
6. Damit erst Definierung der tatsächlichen "Erregergefährlichkeit" irgend eines HxNy gegenüber einer bestimmten Spezies, die dann möglicherweise die Ausmerzung des Bestandes erst rechtfertigen würde.
7. Im negativen "Hochgefährlichkeits-Fall": Feststellung der immunogenen Serum-Titerbewegung oder einer AK-"Narbe", die bei erfolgreicher "Durchseuchung" -und nach althergebrachter epidemiologischer Erfahrung bei Grippeviren- zur Eliminierung des Erregers in der gesamten Population führt. Und zwar, ohne, daß man fragen muß, wohin der "unsichtbare Feind" entschwunden sein könnte.
Er würde -wie alle Grippeviren nach Ausscheidung- wegen geringer Tenazität in der "unwirtlichen" Umwelt mit dem UV-Tageslichtanteil, dem Verlust der lebenden Zelle und der pH-Wertverschiebung bei der "Verwesung" seiner Infektiosität beraubt.

Damit sind nach m.E. teure und erfolglose "Umgebungsuntersuchungen" auf irgend ein Allerwelts-Virus("ubiquitäres") im Tierreich überflüssig. Genauso, wie die virologische Untersuchung von Gerätschaften und Futtermitteln auf irgendeinen viralen "Seuchenerreger" im "septischen" Milieu kaum einen Erfolg haben dürfte.
Dr. med. vet. Horst Grünwoldt, Rostock

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