Kommentar zu Zwangsbehandlungen
Ruhigstellen reicht nicht
Dass die Koalition die ärztlichen Zwangsbehandlungen psychisch Erkrankter wieder auf eine rechtliche Grundlage stellt, ist eine gute Nachricht fürÄrzte und Therapeuten. Seit einem Urteil des Bundesgerichtshofes im Juni 2012 handelten sie in einer rechtlichen Grauzone.
Sie durften ihre Patienten bei klarer Indikationslage zwar weiter gegen deren erklärten Willen in stationäre Einrichtungen einweisen, ihnen dort aber die nötige medizinische Behandlung nicht mehr ohne Weiteres zukommen lassen.
Dass die Regierung nun ausgerechnet ein Gesetz, bei dem es um Freiheitsgrade psychisch kranker Menschen geht, aus technischen Gründen im Eiltempo und bislang ohne Einbeziehung des Gesundheitsausschusses durchdrücken will, ist für alle dagegen eine schlechte Nachricht.
Der BGH hat nämlich auch darauf gedrungen, dass die einfühlsame Betreuung psychisch Kranker mit vorübergehender Einwilligungsunfähigkeit mit Sitzwachen und in reizarmen Rückzugsräumen vor die Medikation mit Psychopharmaka zu gehen habe. Sprich: Einfach ruhigstellen reicht nicht.
Dies umzusetzen könnte die Kliniken Geld kosten. Zum Beispiel für mehr Personal. Gerade deshalb muss sich die Regierung dieser Diskussion stellen, auch in allen betroffenen Gremien des Bundestages.
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