Kommentar zu Zwangsbehandlungen

Ruhigstellen reicht nicht

Anno FrickeVon Anno Fricke Veröffentlicht:

Dass die Koalition die ärztlichen Zwangsbehandlungen psychisch Erkrankter wieder auf eine rechtliche Grundlage stellt, ist eine gute Nachricht fürÄrzte und Therapeuten. Seit einem Urteil des Bundesgerichtshofes im Juni 2012 handelten sie in einer rechtlichen Grauzone.

Sie durften ihre Patienten bei klarer Indikationslage zwar weiter gegen deren erklärten Willen in stationäre Einrichtungen einweisen, ihnen dort aber die nötige medizinische Behandlung nicht mehr ohne Weiteres zukommen lassen.

Dass die Regierung nun ausgerechnet ein Gesetz, bei dem es um Freiheitsgrade psychisch kranker Menschen geht, aus technischen Gründen im Eiltempo und bislang ohne Einbeziehung des Gesundheitsausschusses durchdrücken will, ist für alle dagegen eine schlechte Nachricht.

Der BGH hat nämlich auch darauf gedrungen, dass die einfühlsame Betreuung psychisch Kranker mit vorübergehender Einwilligungsunfähigkeit mit Sitzwachen und in reizarmen Rückzugsräumen vor die Medikation mit Psychopharmaka zu gehen habe. Sprich: Einfach ruhigstellen reicht nicht.

Dies umzusetzen könnte die Kliniken Geld kosten. Zum Beispiel für mehr Personal. Gerade deshalb muss sich die Regierung dieser Diskussion stellen, auch in allen betroffenen Gremien des Bundestages.

Lesen Sie dazu auch: Zwangsbehandlung: Regierung will Ärzte entlasten

Jetzt abonnieren
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema
Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Eil-Meldungen: Erhalten Sie die wichtigsten Nachrichten direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Zwischenfälle in der Chirurgie

Gossypibom: Vergessene Operationsunterlage postoperativ entdeckt

Lesetipps
Schutzmaßnahmen müssten immer wieder überprüft und angepasst werden, um unbefugte Zugriffe auf die Praxis-IT und damit auf die besonders sensiblen Patienten- und Abrechnungsdaten zu verhindern, so KBV-Vorstandsmitglied Dr. Sibylle Steiner.

© BRN-Pixel - stock.adobe.com

Cybersicherheit

IT-Sicherheitsrichtlinie gibt Arztpraxen ab Oktober neue Aufgaben

Bei der interdisziplinären multimodalen Schmerztherapie arbeiten Ärzte, Psychologen und Physio- und Ergotherapeuten zusammen nach einem gemeinsamen Konzept.

© Getty Images / iStockphoto

Ambulante Angebote fehlen

Konservativ-multimodale Schmerztherapie – wo stehen wir?

Die Ärzte Zeitung hat jetzt auch einen WhatsApp-Kanal.

© prima91 / stock.adobe.com

News per Messenger

Neu: WhatsApp-Kanal der Ärzte Zeitung