Kommentar zu Zwangsbehandlungen

Ruhigstellen reicht nicht

Anno FrickeVon Anno Fricke Veröffentlicht:

Dass die Koalition die ärztlichen Zwangsbehandlungen psychisch Erkrankter wieder auf eine rechtliche Grundlage stellt, ist eine gute Nachricht fürÄrzte und Therapeuten. Seit einem Urteil des Bundesgerichtshofes im Juni 2012 handelten sie in einer rechtlichen Grauzone.

Sie durften ihre Patienten bei klarer Indikationslage zwar weiter gegen deren erklärten Willen in stationäre Einrichtungen einweisen, ihnen dort aber die nötige medizinische Behandlung nicht mehr ohne Weiteres zukommen lassen.

Dass die Regierung nun ausgerechnet ein Gesetz, bei dem es um Freiheitsgrade psychisch kranker Menschen geht, aus technischen Gründen im Eiltempo und bislang ohne Einbeziehung des Gesundheitsausschusses durchdrücken will, ist für alle dagegen eine schlechte Nachricht.

Der BGH hat nämlich auch darauf gedrungen, dass die einfühlsame Betreuung psychisch Kranker mit vorübergehender Einwilligungsunfähigkeit mit Sitzwachen und in reizarmen Rückzugsräumen vor die Medikation mit Psychopharmaka zu gehen habe. Sprich: Einfach ruhigstellen reicht nicht.

Dies umzusetzen könnte die Kliniken Geld kosten. Zum Beispiel für mehr Personal. Gerade deshalb muss sich die Regierung dieser Diskussion stellen, auch in allen betroffenen Gremien des Bundestages.

Lesen Sie dazu auch: Zwangsbehandlung: Regierung will Ärzte entlasten

Jetzt abonnieren
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

DHS Jahrbuch Sucht

Suchtbericht: Deutschland hat ein Alkohol- und Tabakproblem

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

S2k-Leitlinie

Husten – was tun, wenn er bleibt?

Lesetipps
Im Jahr 2023 wurden 10,8 Millionen Neuerkrankungen und 1,25 Millionen Todesfälle durch Tuberkulose registriert, mit stark heterogener globaler Verteilung.

© Dr_Microbe/stock.adobe.com

Vielversprechende Ergebnisse

Neue Strategie zur Tuberkulose-Früherkennung