Europäische Impfwoche
Schutz überprüfen!
Wegen des aktuellen Masernausbruchs sollte bei Patienten der Impfschutz überprüft werden, betonen Experten zur Europäischen Impfwoche.
Veröffentlicht:DÜSSELDORF. Auf die großen Impflücken bei Masern weist das CRM Centrum für Reisemedizin aus Anlass der Europäischen Impfwoche hin, die am 20. April beginnt. Bis Mitte März hat das Robert Koch-Institut bundesweit 1252 Masernfälle registriert, im vergangenen Jahr waren es im gleichen Zeitraum nur 78.
Kinder sollten bis zum vollendeten zweiten Lebensjahr zweimal gegen Masern geimpft, fehlende Impfungen nachgeholt werden. Die meisten Masernkranken sind Jugendliche und junge Erwachsene, bei denen es große Impflücken gibt.
Alle nach 1970 geborenen Erwachsenen, die nur einmal oder noch gar nicht gegen Masern geimpft sind, wird daher von der STIKO die Impfung empfohlen.
"Auch bei anderen Infektionskrankheiten gibt es zu geringe Impfquoten, etwa bei der Influenza und gegen Pneumokokken", so der Wissenschaftliche Leiter des CRM, Professor Tomas Jelinek.
Beide Impfungen werden Menschen mit chronischen Krankheiten und allen über 60-Jährigen empfohlen.
Ein Anlass für einen Impfcheck kann auch eine Fernreise sein.
"Das Wissen um gesundheitliche Risiken im Ausland, die sich aus den oft niedrigen hygienischen Standards oder durch tropische Infektionserreger ergeben, führt dazu, dass sich viele Menschen vor Reisen eher mit dem Thema Impfen beschäftigen. Deshalb sollten Ärzte im Rahmen der reisemedizinischen Beratung immer auch auf die Bedeutung der Standardimpfungen aufmerksam machen, betont der Reisemediziner in der CRM-Mitteilung. Längst nicht alle Ungeimpften sind Impfgegner", so das CRM und nennt Ergebnisse einer Umfrage des Allensbach-Instituts von 2008: 47 Prozent der Befragten gaben an, nicht genau zu wissen, wogegen sie geimpft sind. Und 53 Prozent achten nicht darauf, Impfungen auffrischen zu lassen.
Ist ein Impfausweis nicht auffindbar oder verloren gegangen, sollten Patienten versuchen, die Informationen zu bestehenden Impfungen bei den Ärzten zu erfragen und dokumentieren zu lassen. Im Zweifel gelten Patienten als ungeimpft, so das CRM.
Empfohlene Impfungen sollten dann nachgeholt und ein neuer Pass ausgestellt werden. (eis/eb)