Jugendschutz

Suchtforscher Stöver fordert strengere Regulierung von Lachgas

In Großbritannien ist nun der Besitz von Lachgas verboten. Suchtforscher Heino Stöver setzt sich auch in Deutschland für Einschränkungen ein – und weist auf die Gefahr der Partydroge hin.

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Lachgas ist auch in Deutschland eine beliebte Partydroge

Lachgas ist auch in Deutschland eine beliebte Partydroge. Suchtforscher kritisieren die fehlende Regulierung hierzulande.

© Niels Wenstedt/ANP/picture alliance

Berlin. Der Besitz von Lachgas (Distickstoffoxid) ist in Großbritannien ab sofort illegal - aber auch in Deutschland gibt es Stimmen, die strengere Regeln verlangen. „Im Grunde sagen wir: Alles ist möglich, beschafft euch das, werdet glücklich und habt viel Spaß“, sagte Suchtforscher Professor Heino Stöver von der University of Applied Sciences in Frankfurt am Main auf Nachfrage.

Stöver kritisierte die fehlende Regulierung in Deutschland, zudem werde hierzulande von Behördenseite kein Signal gesetzt. Denn auch bei Lachgas seien Langzeitschäden wie eine geminderte Hirnentwicklung möglich. „Wir sollten alles daran setzen, Jugendliche davor zu schützen“, sagte der Experte. Beim Inhalieren von Lachgas - etwa direkt aus Kapseln oder aus Luftballons - tritt ein kurzer Rausch ein.

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Freie Verfügbarkeit einschränken

Die Botschaft der freien Verfügbarkeit müsse man einschränken und auf tatsächliche Gefahren hinweisen. „Wir müssen vielleicht auch nicht sofort den Weg Großbritanniens oder der Niederlande einschlagen und alles verbieten. Vielleicht gibt es da einen Mittelweg“, so Stöver.

Es fehle an sachlicher Aufklärung, vor allem, wenn es um die Frage des sicheren Gebrauchs gehe. „Lachgas aus Sahnespritzdosen zu inhalieren, das ist ein Partyspaß und darüber muss aufgeklärt werden.“ Parallel müsse man die Verhältnisse ändern, findet der Experte.

Konkret heißt das: Nicht mehr an unter 18-Jährige verkaufen, kleinere Größen einführen und nicht jede Größe frei erhältlich machen.

Lachgas kann laut Bundesdrogenbeauftragten bei extensivem Konsum das Nervensystem dauerhaft und schwer schädigen. Es kann zu Lähmungen führen. Lachgas ist in Deutschland kein Betäubungsmittel im Sinne des Betäubungsmittelgesetzes.

In der Medizin verschreibungspflichtig

Soweit Lachgas in der Medizin als Arzneimittel, beispielsweise beim Zahnarzt oder während einer Geburt eingesetzt wird, unterliegt es dem Arzneimittelrecht und ist verschreibungspflichtig. Als Treibgas in Spraydosen und als Aufschäummittel in Sahnespenderkapseln ist das Lachgas für den privaten und gewerblichen Gebrauch verfügbar.

Der Besitz von Lachgas ist in Großbritannien vom 8. November an illegal. Wiederholungstätern drohen dann bis zu zwei Jahre Haft. Großbritannien ist nicht das erste Land in Europa mit einem schärferen Kurs. Die Niederlande haben Besitz und Verkauf bis auf Ausnahmen bereits verboten, auch Dänemark erließ strengere Vorgaben. (dpa)

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