Kommentar – Impfungen

Überholter Zoster-Schutz

Wolfgang GeisselVon Wolfgang Geissel Veröffentlicht:

Als 2006 der erste Impfstoff gegen Herpes zoster in Europa zugelassen wurde, hatten Ärzte noch hohe Erwartungen. Nach den Zulassungs-Studien lässt sich damit bei gesunden Menschen über 50 Jahre etwa jede zweite Gürtelrose verhindern. Und wer trotz Impfung erkrankt, hat nach den Daten ein deutlich vermindertes Risiko für eine postherpetische Neuralgie.

Der Pferdefuß: Bei alten Menschen schwindet der Schutz und andere Zoster-Risikogruppen mit Immunschwäche oder Immunsuppression dürfen mit der Lebendvakzine überhaupt nicht geimpft werden. Zudem dauerte es bis 2013, dass der Impfstoff in Deutschland überhaupt verfügbar wurde.

Ärzte haben daher nur selten zur Zoster-Lebendvakzine gegriffen und daran wird sich durch die aktuelle Entscheidung der Ständigen Impfkommission (STIKO) auch künftig nichts ändern. Neue Erkenntnisse zu Wirksamkeit, Schutzdauer und Sicherheit haben das Gremium nicht überzeugt; die Vakzine wird nicht als Standardimpfung empfohlen.

Ein Grund für die STIKO-Entscheidung dürfte auch die Aussicht auf eine nach Studiendaten deutlich wirksamere Zoster-Vakzine sein, die sich im Zulassungsverfahren befindet. Diese hat zudem fast keinen Wirkverlust im Alter und wäre auch bei Immunschwäche einsetzbar.

Lesen Sie dazu auch: Robert Koch-Institut: Neue Impf-Empfehlung zu Hepatitis und Tetanus

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