Corona-Infektion überstanden
Unabhängige Patientenberatung kritisiert „Wirrwarr“ um Genesenennachweis
Genesenennachweis mittels PCR-Test oder Antikörpertest? STIKO und Rechtsverordnung weichen voneinander ab. Das sorgt für Verwirrung in Arztpraxen.
Veröffentlicht:Berlin. Abweichende Aussagen zum Nachweis einer durchgestandenen Corona-Infektion sorgen laut Unabhängiger Patientenberatung Deutschland (UDP) derzeit unter anderem in Arztpraxen für Verwirrung. Darauf weist die UPD in einer aktuellen Mitteilung hin.
Grund für die Kritik: Während die Ständige Impfkommission in der aktuellen Impfempfehlung einen Genesenennachweis mittels spezifischer SARS-CoV-2-Antikörper akzeptiert, reicht das laut Rechtsverordnung weiter nicht aus.
STIKO-Empfehlung beachten
Danach muss eine durchgestandene Corona-Infektion in der Regel mit einem Erregernachweis mittels PCR-Test nachgewiesen werden. „Wir hoffen, dass der Verordnungsgeber umgehend auf die Empfehlung der STIKO reagiert und Antikörpertests in die Verordnung als Nachweis der durchgemachten Infektion mit aufgenommen werden“, sagt der ärztliche Leiter der UPD Johannes Schenkel.
„Das würde gerade denjenigen helfen, die keinen PCR-Test als Nachweis vorliegen haben. Bis zur Anpassung der Rechtsverordnung können wir in der Beratung allerdings auch nur darauf verweisen, dass die derzeitige Rechtslage verbindlich ist.“
Bessere Abstimmung gefordert
Nach seinen Worten sind nicht abgestimmte oder verzahnte Aussagen und Botschaften von Behörden, wissenschaftlich unabhängigen Expertengremien und der Politik in der Pandemie immer wieder problematisch. „Wie kontraproduktiv widersprechende Botschaften sein können, haben wir in der Beratung schon bei der Frage der Priorisierung der Impfungen vielfach registriert“, ergänzt UPD-Geschäftsführer Thorben Krumwiede. Die UPD plädiert daher für eine bessere Abstimmung zwischen Politik und Wissenschaft.
Indes mahnen die Laborärzte bereits seit einiger Zeit an, Antikörper-Grenzwerte zu definieren, um Genesenennachweise ausstellen zu können. (eb)