Kommentar zu Hautkrebs:
Vorfahrt für die Prävention!
Die zum Jahreswechsel anstehende Aufnahme der Formen des hellen Hautkrebses samt aktinischer Keratosen als Vorstufe in die Liste der offiziell anerkannten Berufskrankheiten stellt zunächst einmal eine Erleichterung für die betroffenen Berufsgruppen dar, die ihre Jobs überwiegend im Freien ausüben.
Denn nicht selten haben gerade Bauarbeiter oder Dachdecker Schwierigkeiten, den hellen Hautkrebs im Versicherungsumfang einer Berufsunfähigkeitspolice zu verankern - wenn sie sich überhaupt gegen dieses Risiko absichern. Aufgrund ihrer teils immensen Sonnenexposition während der Berufsausübung winken hier viele Versicherer ab oder verlangen hohe Zuschläge.
Haus- und Hautärzte sollten sich allerdings angesichts der Neuerung bei anerkannten Berufskrankheiten nicht dazu verleiten lassen, die bisherige Prämisse, wonach ein präventives Verhalten der beste Schutz vor Hautkrebs ist, aufzugeben.
Es mag zwar einer Sisyphosarbeit gleichen, unvorsichtige Bauarbeiter & Co zum vernünftigen Umgang mit der Sonnenexposition in Beruf und Freizeit zu bewegen.
Dennoch sollte die gezielte Aufklärung Vorrang haben vor der späteren Bürokratie, wenn es im Einzelfall um die Anerkennung als Berufskrankheit geht.
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