Wer seine Helferinnen gegen Grippe impft, schützt auch Patienten

NEU-ISENBURG (eis). Mitarbeiter in Praxen und Kliniken unterschätzen oft die Gefahr durch Influenza. Besonders das Risiko, bei eigener Infektion Viren auf Patienten zu übertragen, werde häufig übersehen, warnt Professor Friedrich Hofmann aus Wuppertal. Viel zu wenig Menschen in medizinischen Berufen seien gegen Influenza geimpft.

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Der Arbeitsmediziner von der Bergischen Universität und seine Kollegen haben 32 Studien zu Influenza-Impfprogrammen für Menschen in medizinischen Berufen in westlichen Industrieländern analysiert (Infection 34, 2006, 142). In nur sieben Programmen hatten sich mehr als 50 Prozent der Teilnehmer impfen lassen. Als Gründe dagegen wurden angeführt:

  • Angst vor Impfreaktionen oder Injektionen,
  • die falsche Annahme, der Impfstoff könne Influenza hervorrufen,
  • "hatte keine Zeit für die Impfung",
  • "habe gute Abwehrkräfte und brauche die Impfung nicht",
  • "keine schwere Krankheit",
  • "der Impfstoff wirkt nicht".

Mit Informationen sollte solchen Argumenten entgegengewirkt werden, so Hofmann. Besonders müsse vermittelt werden, daß die Impfung von Mitarbeitern in Praxen und Kliniken vorrangig dem Schutz von Patienten dient.

So seien Erwachsene mit Influenza bereits einen Tag vor Beginn der Symptome und fünf Tage nach Abklingen infektiös. Oft würde eine Influenza gar nicht bemerkt. So wurde in einer Studie mit 518 Menschen in medizinischen Berufen während einer Grippewelle bei 23 Prozent serologisch eine Influenza-Infektion belegt.

Knapp zwei Drittel davon konnten sich an die Influenza-Infektion nicht und knapp ein Drittel noch nicht einmal an eine Atemwegsinfektion erinnern. In einer weiteren Studie wurde belegt, daß bei einer Grippewelle die Sterberate in Altenheimen mit geimpftem Personal deutlich niedriger ist als in Heimen ohne Impfprogramm.

Ärzte können ihre Helferinnen, weil sie einer Risikogruppe angehören, auf GKV-Kosten gegen Grippe impfen, sagte Dr. Peter Schlüter aus Hemsbach zur "Ärzte Zeitung". Bei alleiniger Impfleistung entfällt die Praxisgebühr.

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