Krankenhausvergütung
ÄKNo fordert komplette Abschaffung des DRG-Systems
Die diagnosebezogenen Fallpauschalen sollten schnell durch ein System ersetzt werden, das auch die Vorhaltekosten der Kliniken finanziert, findet die Kammerversammlung der Ärztekammer Nordrhein.
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Ist intensive Pflege überhaupt noch möglich? Das erlösorientierte DRG-System müsse schnellstens durch ein kombiniertes Vergütungssystem aus krankenhausindividuellen Personalausgaben und Vorhaltekosten sowie der Abrechnung landeseinheitlicher pauschalierte Sach- und Betriebskosten abgelöst werden, fordert ÄKNo-Präsident Rudolf Henke.
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Düsseldorf. Das System der diagnosebezogenen Fallpauschalen (DRG) in den Krankenhäusern soll zügig abgeschafft und durch ein System mit einer auskömmlichen Finanzierung der Vorhaltekosten ersetzt werden. Das fordert die Kammerversammlung der Ärztekammer Nordrhein (ÄKNo). Einen entsprechenden Beschluss haben die Delegierten am Samstag einstimmig verabschiedet.
„Inzwischen ist auch in der Politik angekommen, dass das DRG-Fallpauschalensystem in seiner jetzigen Systematik schon lange nicht mehr zum Nutzen der Patienten, der im Krankenhaus Tätigen und sogar der Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen ist“, sagte ÄKNo-Präsident Rudolf Henke. Das habe der Auftritt von Gesundheitsminister Karl Lauterbach bei der Hauptversammlung des Marburger Bundes gezeigt. „Das bisherige erlösorientierte DRG-System muss schnellstens durch ein kombiniertes Vergütungssystem aus krankenhausindividuellen Personalausgaben und Vorhaltekosten sowie der Abrechnung landeseinheitlicher pauschalierte Sach- und Betriebskosten abgelöst werden.“
Patienten als Menschen, nicht als pauschalierte Fälle sehen
Ein neues System soll Henkes Meinung nach dazu beitragen, dass Ärztinnen und Ärzte dem einzelnen Patienten wieder gerecht werden können, Patientinnen und Patienten wieder als Individuen und nicht länger als pauschalierte Fälle mit Abrechnungscodes wahrgenommen werden.
Besonders eklatant seien die Fehlanreize durch die DRG in den Kinderkliniken und der Geburtshilfe. Es reiche aber nicht aus, die mit dem Krankenhauspflegeentlastungsgesetz geplanten Änderungen auf diese Bereiche sowie die Tagesbehandlungen und die Hybrid-DRG zu begrenzen, betonte Henke. Die nur punktuell ansetzenden Regelungen seien das Gegenteil eines durchdachten Reformprozesses, kritisierte er. „Das kommt halt dabei heraus, wenn man eine Krankenhauskommission am grünen Tisch werkeln lässt und die Akteure, die es am Ende in der realen Welt umsetzen müssen, nicht einbezieht.“
Die mit den Fehlanreizen durch die DRG verbundenen Probleme beträfen nicht nur die Kliniken, sondern auch die niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte, betonte der Aachener Internist Dr. Ivo Grebe. Sie hätten Schwierigkeiten, multimorbide Patientinnen und Patienten mit unklarer Diagnose ins Krankenhaus einzuweisen. „Die Zusammenarbeit zwischen den Krankenhäusern und dem ambulanten Sektor ist durch die DRG nachhaltig gestört“, sagte er. (iss)