Kinder in der Pandemie
Ärztekammer Hamburg fordert neue Quarantäne-Regeln für Kinder
Ab in die Quarantäne? Für Kinder müssen jetzt andere Regeln gelten, fordern die Delegierten der Kammer. Vor allem Kita-Kinder seien durch die Auswirkungen der Pandemie in ihrer Entwicklung gefährdet.
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Positiver Test in Kita oder Schule – und alle ab in Quarantäne? Die Ärztekammer Hamburg hält das für überholt.
© Sebastian Gollnow / dpa
Hamburg. Ein Kind mit positivem Corona-Testergebnis – und die ganze Betreuungsgruppe oder sogar die ganze Kindereinrichtung muss in Quarantäne. Diese Regelung hält die Ärztekammer Hamburg für überholt; sie plädiert für eine differenziertere Herangehensweise. In einer einstimmig verabschiedeten Resolution appellierten die Delegierten der Kammer an politische Entscheidungsträger, die Situation der Kinder stärker in den Blick zu nehmen und die Grundrechte von Kindern zu achten.
„Die Belange von Familien und insbesondere der Kinder müssen aktuell besser als zu Beginn der Pandemie berücksichtigt werden“, forderte Hamburgs Vizepräsidentin Dr. Birgit Wulff. Sie und die Delegierten verwiesen auf die starken Belastungen, denen Familien mit Kindern durch häusliche Quarantäne ausgesetzt seien. Dies gelte insbesondere für Kita-Kinder.
„Kinder aus dieser Altersgruppe können sich an die Situation vor der Pandemie gar nicht oder kaum noch erinnern“, heißt es in der Resolution. Das bedeute unter anderem, dass sie unbeschwerte Spielsituationen, Kindergeburtstage oder Schwimmbadbesuche ohne die Pandemie-Einschränkungen nicht erlebt hätten.
Entwicklung der Kinder sei gefährdet
Insbesondere vor dem Hintergrund der bevorstehenden Infektsaison sehen die Kammerdelegierten die Kinder in ihrer sozialen und emotionalen Entwicklung gefährdet, wenn sie wegen banaler Infekte wochenlang zu Hause bleiben müssten. Hinzu kommt: Manche Kinder setzten sich im häuslichen Umfeld auch noch einem höheren Misshandlungs- und Vernachlässigungsrisiko aus. Auf diese Folgen hatten Kinderärzte bereits hingewiesen.
Die Delegiertenversammlung regte deshalb zum einen an, auf die Quarantäne einer Betreuungsgruppe, in der ein positiv getesteter Fall aufgetreten ist, zu verzichten. Zum anderen rief sie dazu auf, die Grundrechte der Kinder zu schützen, indem nur noch jene Kinder für maximal fünf Tage abgesondert werden, die tatsächlich K1-Kontakte der Indexperson sind. „Sollte deren PCR-Testung dann negativ ausfallen, wird die Quarantäne-Anordnung aufgehoben“, heißt es in der Resolution.
Für unangemessen hält die Kammer die Kohorten-Quarantäne ganzer Einrichtungen. Parallel zur Sitzung der Kammer hatten die Gesundheitsminister der Länder beschlossen, die Quarantäneregelungen in Schulen und Kitas zu vereinheitlichen. Hamburgs Kammerpräsident Dr. Pedram Emami begrüßte diese Entscheidung als „Schritt in die richtige Richtung“ und „ganz im Sinne unseres Beschlusses“. (di)