Ärzte, die bei Mitarbeitern durch befristete Verträge flexibel bleiben wollen, müssen aufpassen, nicht in die Kettenbefristungsfalle zu laufen. Denn dann muss die befristete Stelle gegebenenfalls in eine unbefristete umgewandelt werden. Ohne sachlichen Grund darf die Befristung nur bei Neueinstellungen und nur für maximal zwei Jahre erfolgen.