Infektionsschutzgesetz

Bayern erkennt Schäden nach Corona-Impfung in 105 Fällen an

Von 2.250 bislang eingegangenen Anträgen auf Anerkennung eines Gesundheitsschäden nach einer Corona-Impfung hat Bayern bislang 105 Fälle anerkannt - die Betroffenen erhalten Geld vom Freistaat.

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Bayreuth. In Bayern sind bislang mehr als 2.250 Anträge auf Anerkennung eines Gesundheitsschadens nach einer Corona-Impfung eingegangen. Über mehr als die Hälfte der Anträge sei inzwischen entschieden, sagte Thomas Kerner vom Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS) am Montag in Bayreuth. In 105 Fällen sei ein Schaden anerkannt worden - Betroffene erhalten damit Geld vom Freistaat. Zum Vergleich: Im Zuge der Impfkampagne wurden in Bayern mehr als 29 Millionen Corona-Schutzimpfungen verabreicht. Es sei 80 Mal wahrscheinlicher, an einer Corona-Erkrankung zu sterben als einen Impfschaden zu erleiden, sagte Kerner weiter.

Im Infektionsschutzgesetz sind Impfschäden definiert als „die gesundheitliche und wirtschaftliche Folge einer über das übliche Ausmaß einer Impfreaktion hinausgehenden gesundheitlichen Schädigung“. (dpa)

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