Debatte um Corona-Impfpflicht
Bayerns Gesundheitsminister Holetschek stellt Impfpflicht für Gesundheitsberufe indirekt in Frage
Klaus Holetscheck, Bayerns Gesundheitsminister, fordert einen neuen Anlauf für eine allgemeine Corona-Impfpflicht. Andernfalls müsse die Impfpflicht für Gesundheitsberufe „auf den Prüfstand“.
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Entweder für alle oder gar nicht? Bayerns Gesundheitsminister Klaus Holetschek (CDU) fordert einen neuen Anlauf für die allgemeine Corona-Impfpflicht.
© Karl-Josef Hildenbrand / dpa
München. Bayerns Gesundheits- und Pflegeminister Klaus Holetschek (CSU) hat einen neuen Anlauf für die Einführung einer allgemeinen Impfpflicht gegen COVID-19 gefordert. „Uns allen muss klar sein: Am besten sind vulnerable Gruppen dann geschützt, wenn sich möglichst viele Menschen impfen lassen“, sagte er laut Mitteilung seines Ministeriums am Ostermontag.
Er fordert einen „neuen Vorstoß der Bundesregierung“. Sollte dies nicht geschehen, „muss auch die einrichtungsbezogene Impfpflicht auf den Prüfstand“, so Holetschek. Seit 16. März gilt bekanntlich eine SARS-CoV-2-Impfpflicht für Beschäftigte im Gesundheitswesen.
Laut Holetschek wäre ihre Beibehaltung, sollte es keine allgemeine Pflicht geben, „denjenigen gegenüber unfair, die seit zwei Jahren an vorderster Front gegen die Pandemie kämpfen.“
Hohe Impfquoten in der Pflege
Die Einführung einer allgemeinen Impfpflicht war bei der Abstimmung am 7. April im Bundestag zunächst gescheitert, für keinen der Anträge gab es eine Mehrheit. Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) hatte einen neuerlichen Anlauf in der Folge ausgeschlossen.
Nach jüngsten Zahlen des Bayerischen Gesundheitsministeriums sind 91,9 Prozent der dort in der Pflege Beschäftigten gegen COVID-19 grundimmunisiert. 64,4 Prozent der Pflegekräfte sind demnach dreifach geimpft, nur noch 6,5 Prozent seien gar nicht geimpft.
Eine Umfrage der Ärzte Zeitung hatte jüngst ergeben, dass im gesamten Freistaat seit 16. März rund 27.000 Menschen gemeldet wurden, die weder als geimpft noch als genesen gelten, oder sich aufgrund von medizinischen Kontraindikationen nicht impfen lassen können. (eb)