Vorschriften verhindern sachgerechte Steigerungen

Berliner Krankenhausgesellschaft für Korrekturen bei Fallwertberechnung

Das maximal Mögliche herausgeholt und doch nicht genug: Nach der Einigung zum neuen Landesbasisfallwert ruft die Berliner Krankenhausgesellschaft nach einem Eingreifen des Gesetzgebers.

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Krankenhäuser in Not: Änderungen an gesetzlichen Vorschriften fordert die Berliner Krankenhausgesellschaft.

Krankenhäuser in Not: Änderungen an gesetzlichen Vorschriften fordert die Berliner Krankenhausgesellschaft.

© Stefan Sauer/dpa

Berlin. Die Berliner Krankenhausgesellschaft (BKG) und die Krankenkassen haben für das Jahr 2023 einen neuen Landesbasisfallwert in Berlin festgelegt. Dieser beträgt 4.007,48 Euro. 2022 betrug er 3.837,75 Euro.

Trotz der Steigerung zeigte sich die BKG am Montag in einer Mitteilung unzufrieden mit dem Ergebnis. Die Kosten, die gegenüber den Krankenkassen abgerechnet werden dürfen, bildeten die realen Steigerungen nicht ab, das strukturelle Defizit bei den Kliniken erhöhe sich weiter.

Vorschriften verhindern sachgerechte Steigerungen

Die Vereinbarung zum Landesbasisfallwert entspreche dem maximal möglichen Ergebnis, welches die derzeitigen gesetzlichen Regelungen zulassen. „Dieser Landesbasisfallwert ist jedoch bei weitem nicht ausreichend, um die offensichtlichen hohen Kostenentwicklungen der Jahre 2022 und 2023 zu refinanzieren“, so die BKG. Die derzeitigem Kostensteigerungen könnten wegen des bestehenden ordnungspolitischen Rahmens der Rechtssystematik „nicht ansatzweise sachgerecht abgebildet werden“.

Mit einem Hilfsprogramm zum Ausgleich gestiegener Energiekosten unterstützte der Bund zwar die Krankenhäuser mit bis zu 6 Milliarden Euro. Die Mittel kämen aber nur lückenhaft bei den Krankenhäusern an und das Ausmaß der Kostensteigerungen werde „nicht annähernd aufgefangen“. Alleine für Berlin bleibe 2023 bei den Sachkosten ein Defizit von 150 Millionen Euro. Ab 2024 drohe ein Kostendefizit von 450 Millionen pro Jahr.

BKG kritisiert Prinzip „linke Tasche – rechte Tasche“

Zugleich werde den Krankenhäusern durch zahlreiche weitere gesetzliche Regelungen erhebliche Mittel entzogen. so die BKG. So etwa wurden etwa die Kompensationen für Fixkosten bei eintretenden Leistungsrückgängen gestrichen und die Fallpauschalen um 400 Millionen Euro gesenkt. „Diese Krankenhauspolitik enttäuscht“, bilanzierte die Krankenhausgesellschaft.

Sie habe der Vereinbarung zum Landesbasisfallwert zugestimmt, weil bei einem Scheitern der Verhandlungen auch der dann folgende ersatzweise Beschluss der Schiedsstelle grundsätzlich auf Basis der gleichen gesetzlichen Grundlage getroffen worden wäre. Ein besseres Ergebnis sei nicht zu erwarten gewesen.

„Es sind daher schnelle und wirksame Eingriffe des Gesetzgebers zur Kompensation dieser außerordentlichen Erlöseinbrüche und Kostensteigerungen dringend erforderlich“, mahnte die BKG. (juk)

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