Schleswig-Holstein
Berufsverband der Pflegeberufe kritisiert Landeskrankenhausgesetz
Der Berufsverband der Pflegeberufe fordert, im Landeskrankenhausgesetz verbindliche Regeln zur Personalplanung zu verankern.
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Entwurf zum Landeskrankenhausgesetz: Stimmrecht für Ärzte und Pflegekräfte ist nicht vorgesehen.
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Kiel. Schleswig-Holstein plant als letztes Bundesland ein Landeskrankenhausgesetz. Dem Deutschen Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) Nordwest reicht die geplante Regulierung in diesem Entwurf nicht aus. Der Verband fordert unter anderem verbindliche Regelungen zur Personalplanung.
„Der Verweis auf die derzeit ausgesetzten Personaluntergrenzen ist absolut unzureichend“, kritisiert Swantje Seismann-Petersen. Die stellvertretende DBfK Nordwest-Vorsitzende fordert gesetzliche Vorgaben zur qualitativen und quantitativen Personalausstattung in den Krankenhäusern durch das Land.
Stimmrecht für Ärzte und Pfleger
„An der Realität vorbei“ geht für Seismann-Petersen außerdem, dass Pflegekräfte als größte Berufsgruppe in den Kliniken – genauso wie Ärzte – nicht als unmittelbar Beteiligte mit Stimmrecht im Entwurf vorgesehen sind – im Gegensatz zu Kostenträgern und Klinikträgern.
„Hier erleben wir, dass Wirtschaftsinteressen vor Wissen gestellt werden“, lautet die Auslegung von Seismann-Petersen. Sie befürchtet, dass sich diese Nicht-Berücksichtigung negativ auf Sicherheit und Versorgungsqualität der Patienten auswirken könnte.
Positiv bewertet sie dagegen die im Gesetzentwurf vorgesehene verbindliche Beteiligung einer Pflegefachperson in der Betriebsleitung von Krankenhäusern.
Ministerium übernimmt Aufsicht
Der von der Regierung ins Parlament eingebrachte Entwurf regelt unter anderem, dass Notfallpatienten vorrangig zu versorgen sind. Die Krankenhäuser werden auch bei voller Auslastung zur Erstversorgung von Notfallpatienten verpflichtet. Damit soll vermieden werden, dass Notfallpatienten vor Ort abgewiesen werden.
Erstmals soll außerdem eine Krankenhausaufsicht im Ministerium eingeführt werden. Diese könnte eingreifen, wenn Kliniken sich nicht an die Vorgaben des Gesetzes halten. Sanktionen sind etwa möglich, wenn sich ein Krankenhaus von der Notfallversorgung abmeldet.
Darüber hinaus kann das Land Kliniken, die Anforderungen für hoch spezialisierte Leistungen nicht erfüllen, die Erlaubnis für diese Leistungen entziehen.