Berlin

Betrug mit Corona-Tests: Berliner Landgericht verhängt mehrjährige Haftstrafe

Weil er gegenüber der KV rund 9,7 Millionen Euro zu Unrecht abgerechnet und erhalten haben soll, hat das Landgericht Berlin einen ehemaligen Corona-Testbetreiber nun zu einer Haftstrafe verurteilt.

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Berlin. Ein ehemaliger Betreiber von Corona-Testzentren ist wegen Betrugs zu insgesamt acht Jahren und neun Monaten Haft verurteilt worden. Rund 9,7 Millionen Euro habe der 47-Jährige gegenüber der Kassenärztlichen Vereinigung Berlin zu Unrecht abgerechnet und erhalten, begründete das Berliner Landgericht am Montag. Dem Angeklagten sei es darum gegangen, „so viel Geld wie möglich zu kassieren“, sagte der Vorsitzende Richter.

Der damalige Spätkauf-Betreiber wurde des besonders schweren Betrugs in 67 Fällen schuldig gesprochen. Gegen seine mitangeklagte Schwester erging wegen Beihilfe in 17 Fällen eine Strafe von einem Jahr und neun Monaten Haft auf Bewährung. Das Gericht ordnete zudem die Einziehung des erlangten Geldes an.

In dem für die Hauptstadt bisher größten Strafverfahren wegen Verdachts auf Betrug bei der Abrechnung von Corona-Bürgertests geht es um Taten zwischen Mai und Oktober 2021. Der Schwindel soll über 18 Testzentren gelaufen sein. Der 47-Jährige habe Tests abgerechnet, die gar nicht oder nicht in dem Umfang durchgeführt worden seien, so das Gericht. Mehr als 6,6 Millionen Euro soll der Mann laut Anklage in die Türkei weitergeleitet haben.

In die gegen den 47-Jährigen verhängte Strafe wurde eine frühere Verurteilung zu drei Jahren und acht Monaten Haft einbezogen. Der Staatsanwalt hatte eine Gesamtstrafe von zehn Jahren und drei Monaten beantragt. Der Verteidiger plädierte auf maximal sieben Jahre Haft. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. (dpa)

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Kommentare
Dr. Klaus Günterberg 28.03.202313:26 Uhr

Corona-Tests, das sind medizinische Untersuchungen! Man erinnere sich: Wer wollte, der konnte, der durfte. Da waren keine medizinischen Vorkenntnisse gefragt, ja, nicht einmal ein Hauptschulabschluss war nötig. Und, wie der Fall zeigt, man durfte sogar vorbestraft sein.

Und die KV hat da alles pflichtschuldigst und widerspruchslos mitgemacht. Da ist der Fall sicher nur die Spitze eines Eisbergs.

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